Eine Tierhaltung, welche die Ansprüche der Nutztiere noch stärker berücksichtigt, fördert der Bund durch die drei Tierwohlprogramme:
- „Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS-Programm)
- „Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS-Programm)
- „Weidebeitrag"
Die Teilnahme an den Programmen ist für die Landwirte nicht obligatorisch. Jeder Landwirt und jede Landwirtin kann wählen, an welchem Programm und mit welchen Tierkategorien er oder sie teilnimmt.
Eine verstärkte Berücksichtigung der Ansprüche der Tiere erfordert entsprechende Mehrleistungen der Landwirte und Landwirtinnen:
- Beim BTS-Programm umfassen diese die finanziellen Mehrkosten (z.B. für grössere Stallflächen) sowie Mehrarbeit und höhere Materialkosten, namentlich für die Einstreue.
- Beim RAUS-Programm resultiert die Mehrleistung hauptsächlich aus dem grösseren Arbeitsaufwand, beispielsweise für das Führen der Tiere vom Stall zur Weide und zurück, das Umzäunen der Weide und die Weidepflege.
- Gegenüber den RAUS-Anforderungen, gelten beim Weidebeitrag besonders hohe Anforderungen an den Auslauf- und den Weideanteil. Dementsprechend ist der Arbeitsaufwand noch höher. Anmeldbar sind alle Rindviehkategorien.
Die Mehrleistungen der Bewirtschaftenden werden vom Bund durch BTS-Beiträge (seit 1996), RAUS-Beiträge (seit 1993) und den Weidebeitrag (seit 2023) abgegolten. Ausserdem kann für besonders tierfreundlich produzierte Nahrungsmittel ein höherer Verkaufspreis erzielt werden. Die Anforderungen des RAUS-Programms bilden die Basis für die Schweizerische Bio-Tierhaltung. Zudem bauen verschiedene privat-rechtliche Labelprogramme auf den Tierwohlprogrammen auf.