Ressourceneffizienzbeiträge

Es gelten die folgenden zwei befristeten Ressourceneffizienzbeiträge:

  • Einsatz präziser Applikationstechnik bei Pflanzenschutzmitteln (bis Ende 2024),
  • Phasenfütterung bei Schweinen (bis Ende 2026).

Die Anforderungen für den Erhalt des REB zum Einsatz präziser Applikationstechnik sind dieselben geblieben wie jene, die bis Ende 2022 galten.

Die Ausrüstung von Pflanzenschutzmittel-Spritzen mit einem Spülsystem (ab 1. Januar 2023) und emissionsmindernde Ausbringverfahren von Gülle (ab 1. Januar 2024) werden Bestandteil des ökologischen Leistungsnachweises. Die anderen noch bis Ende 2022 ausgerichteten REB fanden Eingang in die weiter entwickelten Produktionssystembeiträge.

Letzte Änderung 01.03.2023

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