Die Anforderungen für den Erhalt des REB zur Phasenfütterung von Schweinen wurden präzisiert. Wichtigste Neuerung ist, dass neu der gesamte Schweinebestand vom Programm eingeschlossen wird. Dies erfolgt durch die Berechnung eines betriebsspezifischen Grenzwertes für Rohprotein im Futter, basierend auf den deklarierten Tierzahlen je Schweinekategorie. Zudem müssen in der Schweinemast während der Mastdauer mindestens zwei Futterrationen mit unterschiedlichem Gehalt an Rohprotein eingesetzt werden. Durchmastfutter sind ab dem 1.1.2024 nicht mehr zugelassen.
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Letzte Änderung 05.04.2023