Übergangsbeitrag

Mit dem Übergangsbeitrag wurde der Wechsel zur Agrarpolitik 2014–2017 sozialverträglich ausgestaltet. Die Betriebe hatten Zeit, auf die Änderungen zu reagieren und allenfalls ihre Betriebe anzupassen. Der Übergangsbeitrag ist in der Folge jährlich gesunken, soll aber insgesamt während ca. 8 Jahren ausgerichtet werden.

Die Kantone berechneten im 2014 für jeden Betrieb einmalig einen Basiswert:

  1. Allgemeine Direktzahlungen minus Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge
  2. Allgemeine Direktzahlungen aus dem Jahr mit dem höchstem Betrag der Jahre 2011–2013
  3. Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge: gerechnet mit den Strukturdaten (Fläche, Tiere) des Jahres mit dem höchsten Betrag an allgemeinen Direktzahlungen 2011–2013 und den Beitragsansätzen 2014

Die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Mittel entsprechen dem Kredit der Direktzahlungen abzüglich den Ausgaben für alle Beitragsarten (Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge) sowie den Ausgaben für Projekte betreffend Ressourceneffizienz und Gewässerschutz. Die Summe der Basiswerte aller Betriebe wird diesen Mitteln gegenübergestellt, was einen Faktor ergibt. Dieser Faktor sagt aus, zu welchem Anteil die Basiswerte der Betriebe als Übergangsbeitrag ausbezahlt werden.

Der Faktor wird jedes Jahr vom BLW Ende Oktober berechnet (SR; 910.132.81):

  • 0.0518 für das Beitragsjahr 2023
  • 0.1003 für das Beitragsjahr 2022
  • 0.1109 für das Beitragsjahr 2021
  • 0.1403 für das Beitragsjahr 2020
  • 0.1795 für das Beitragsjahr 2019
  • 0.1918 für das Beitragsjahr 2018
  • 0.2116 für das Beitragsjahr 2017
  • 0.2619 für das Beitragsjahr 2016
  • 0.2796 für das Beitragsjahr 2015
  • 0.4724 für das Beitragsjahr 2014

Für die Berechnung des Übergangsbeitrags wird der Basiswert des Betriebs multipliziert mit dem jährlich festgelegten Faktor. Der Übergangsbeitrag sinkt mit der Zunahme der Beteiligung bei den freiwilligen Programmen.

Berechnungen: 

Formel_Übergangsbeitrag_D.JPG
Berechnung Basiswert und Übergangsbeitrag_DE

Die Zahlung des Übergangsbeitrags ist grundsätzlich von Produktionsfaktoren wie Fläche und Tierzahl entkoppelt und von der Begrenzung der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft (SAK) ausgenommen. Nur bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Vermögen sowie bei einer wesentlichen Veränderung des Betriebes wird der Übergangsbeitrag begrenzt (Reduktion SAK um 50 % und mehr gegenüber dem Referenzjahr, also dem Jahr mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen im Zeitraum 2011–2013).  

Weiterführende Informationen

Rechtliche Grundlagen

SR 910.132.81 Verordnung Faktor Übergangsbeitrag

Letzte Änderung 24.10.2023

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