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Veröffentlicht am 29. Oktober 2025

Übergangsbeitrag

Mit dem Übergangsbeitrag wurde der Wechsel zur Agrarpolitik 2014–2017 sozialverträglich ausgestaltet. Die Betriebe hatten Zeit, auf die Änderungen zu reagieren und allenfalls ihre Betriebe anzupassen.

Holzbrücke

Basiswert

Die Kantone berechneten im 2014 für jeden Betrieb einmalig einen Basiswert:

  • Allgemeine Direktzahlungen minus Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge
  • Allgemeine Direktzahlungen aus dem Jahr mit dem höchstem Betrag der Jahre 2011–2013
  • Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge: gerechnet mit den Strukturdaten (Fläche, Tiere) des Jahres mit dem höchsten Betrag an allgemeinen Direktzahlungen 2011–2013 und den Beitragsansätzen 2014

Die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Mittel entsprechen dem Kredit der Direktzahlungen abzüglich den Ausgaben für alle Beitragsarten (Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge, Landschaftsqualitätsbeiträge, Produktionssystembeiträge, Ressourceneffizienzbeiträge) sowie den Ausgaben für Projekte betreffend Ressourceneffizienz und Gewässerschutz. Die Summe der Basiswerte aller Betriebe wird diesen Mitteln gegenübergestellt, was einen Faktor ergibt. Dieser Faktor sagt aus, zu welchem Anteil die Basiswerte der Betriebe als Übergangsbeitrag ausbezahlt werden.

Faktor

Der Faktor wird jedes Jahr vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) Ende Oktober berechnet (Verordnung des BLW
über den Faktor zur Berechnung des Übergangsbeitrags
):

  • 0.1365 für das Beitragsjahr 2025
  • 0.1433 für das Beitragsjahr 2024
  • 0.0518 für das Beitragsjahr 2023
  • 0.1003 für das Beitragsjahr 2022
  • 0.1109 für das Beitragsjahr 2021
  • 0.1403 für das Beitragsjahr 2020
  • 0.1795 für das Beitragsjahr 2019
  • 0.1918 für das Beitragsjahr 2018
  • 0.2116 für das Beitragsjahr 2017
  • 0.2619 für das Beitragsjahr 2016
  • 0.2796 für das Beitragsjahr 2015
  • 0.4724 für das Beitragsjahr 2014

Berechnung des Übergangsbeitrags

Für die Berechnung des Übergangsbeitrags wird der Basiswert des Betriebs multipliziert mit dem jährlich festgelegten Faktor. Der Übergangsbeitrag sinkt mit der Zunahme der Beteiligung bei den freiwilligen Programmen.

Formel Berechnung Faktor
Berechnung Basiswert

Die Zahlung des Übergangsbeitrags ist grundsätzlich von Produktionsfaktoren wie Fläche und Tierzahl entkoppelt und von der Begrenzung der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft (SAK) ausgenommen. Nur bei einem hohen massgebenden Einkommen oder Vermögen sowie bei einer wesentlichen Veränderung des Betriebes wird der Übergangsbeitrag begrenzt (Reduktion SAK um 50 % und mehr gegenüber dem Referenzjahr, also dem Jahr mit den höchsten allgemeinen Direktzahlungen im Zeitraum 2011–2013).

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