Zur Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln werden Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet. Der Basisbeitrag stellt eine Grundproduktion sicher. Mit dem Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen wird die Stützung dieser Flächen gegenüber dem Grünland erhöht. Die erschwerten Produktionsbedingungen in der Berg- und Hügelregion werden durch den Produktionserschwernisbeitrag ausgeglichen.
Damit Beiträge auf den Dauergrünflächen bezahlt werden, muss ein Mindesttierbesatz erreicht werden. Erreicht ein Betrieb den Mindesttierbesatz nicht, werden die Beiträge anteilsmässig für diejenigen Flächen ausgerichtet, auf denen der Mindesttierbesatz erfüllt wird.