Produktionserschwernisbeitrag

Der Basisbeitrag trägt dazu bei, dass in der Talzone mit optimaler Intensität produziert und damit die Produktionskapazität erhalten wird. Da weniger als die Hälfte der LN in der Talzone liegt, muss für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit auch das Berg- und Hügelgebiet einen wesentlichen Beitrag leisten. Die LN in diesen Zonen ist zu einem grossen Teil nur als Grünfläche nutzbar, was die Wahlmöglichkeit der Betriebe wesentlich einschränkt.

Für den Produktionserschwernisbeitrag gelten die gleichen Anforderungen wie für den Basisbeitrag. Wenn der Mindesttierbesatz nicht auf allen Flächen erreicht wird, so wird der Produktionserschwernisbeitrag anteilsmässig festgelegt.

Der Produktionserschwernisbeitrag beträgt pro Hektare und Jahr:
a. in der Hügelzone 290 Fr.
b. in der Bergzone I 410 Fr.
c.  in der Bergzone II 450 Fr.
d.  in der Bergzone III 470 Fr.
e.  in der Bergzone IV 490 Fr.

Letzte Änderung 12.01.2023

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