Sömmerungsbetriebe

Sömmerungsbetriebe werden während der Alpsaison bewirtschaftet und dienen der Alpung von Wiederkäuern. Ihre saisonale Bewirtschaftung ist der Hauptunterschied zu den ganzjährigen Betrieben. Ein weiteres Merkmal der Sömmerungsbetriebe ist ihre Spezialisierung auf Weide: sie bestehen ausschliesslich aus Grünland, das an den Standort angepasst und mit abgestufter Intensität zu nutzen ist. Das Sömmerungsgebiet umfasst die traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fläche.
Alpweiden sind in der Regel hoch gelegen, sie können aber auch vergleichsweise tief liegen, da die traditionelle Nutzung bestimmend ist. Das Sömmerungsgebiet ist nach unten gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzfläche abgegrenzt, nicht jedoch nach oben gegenüber den unproduktiven Flächen (Steine, Eis, Fels, usw.).

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Nachfolgend sind die wichtigsten Elemente für die Beitragsberechtigung der Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe für Direktzahlungen zusammengestellt. Die detaillierten Bestimmungen dazu sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) zu finden.

Beitragsberechtigte Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter

Beitragsberechtigt (Art. 10 DZV) sind:

  • Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter von Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetrieben mit zivilrechtlichem Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz.
  • Natürliche und juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften und Gemeinden.
  • Nicht beitragsberechtigt sind Betriebe des Bundes und der Kantone.

Berechtigte Beitragstypen

Beitragsberechtigung (Art. 83 DZV) für:

  • Sömmerungsbeitrag
  • Landschaftsqualitätsbeitrag
  • Biodiversitätsbeitrag für artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet

Beitragsvoraussetzungen

Vorausgesetzt wird:

  • Fristgerechte Einreichung eines Gesuchs (Art. 99 DZV)

Im Gegensatz zu den Ganzjahresbetrieben sind folgende Kriterien nicht anwendbar:

  • Die Altersgrenze
  • Die Anforderungen an die Ausbildung
  • Der Mindestarbeitsaufkommen
  • Der Mindestanteil der Arbeiten der betriebseigenen Arbeitskräfte
  • Die Begrenzung der Beiträge pro standardisierte Arbeitskraft
  • Der ökologische Leistungsnachweis

Bewirtschaftungsanforderungen

Alpweiden sollen nachhaltig bewirtschaftet werden; dieses Prinzip wird folgendermassen konkretisiert (Art. 26 bis 34 DZV):

  • Die Sömmerungsbetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden.
  • Gebäude, Anlagen und Zufahrten sind ordnungsgemäss zu unterhalten.
  • Die Sömmerungstiere müssen mindestens einmal pro Woche kontrolliert werden.
  • Die Weiden sind vor Verbuschung und Vergandung zu schützen. Ein Leitfaden zum Thema "Verbuschung und Problempflanzen im Sömmerungsgebiet" ist auf der Internetseite der Agridea abrufbar.
  • Die Flächen, die nicht beweidet werden dürfen, sind vor Tritt und Verbiss der Weidetiere zu schützen.
  • Naturschutzflächen sind vorschriftsgemäss zu bewirtschaften.
  • Die Düngung der Weideflächen erfolgt grundsätzlich mit alpeigenem Dünger (Mist, Gülle).
  • Stickstoffhaltige Mineraldünger und alpfremde flüssige Dünger dürfen nicht verwendet werden.
  • Für die Zufuhr von anderen Düngern (z.B. Phosphor oder Kalk) ist eine Bewilligung des Kantons notwendig.
  • Die Tiere werden mit alpeigenem Gras gefüttert. Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen ist pro NST die Zufuhr von höchstens 50 kg Dürrfutter oder 140 kg Silage erlaubt.
  • Für gemolkene Tiere ist zusätzlich die Zufuhr von höchstens 100 kg Dürr- und 100 kg Kraftfutter pro NST möglich.
  • Die Verfütterung von Kraftfutter an Schweine ist nur als Ergänzung zu alpeigenen Milchnebenprodukten zulässig.
  • Problempflanzen sind zu bekämpfen. Mehr Informationen zu den Problempflanzen befinden sich auch bei www.patura-alpina.ch
  • Einsatz von Herbiziden grundsätzlich nur zur Einzelstockbehandlung. Im Rahmen eines Sanierungsprogramms ist Flächenbehandlung möglich.
  • Allfällig festgelegte Vorgaben im Bewirtschaftungsplan sind einzuhalten.
  • Keine zu intensive oder zu extensive Nutzung.

Weiterführende Informationen

Links

Informationen zu den Sömmerungs- und Alpungsbeiträgen finden sich auf der Webseite bei den Kulturlandschaftsbeiträgen

(www.blw.admin.ch > Instrumente > Direktzahlungen > Kulturlandschaftsbeiträge)

Weitere Informationen zur Entwicklung der Sömmerungsbetriebe finden Sie im Agrarbericht (www.agrarbericht.ch > Betrieb > Strukturen > Sömmerungsbetriebe).

Letzte Änderung 22.09.2021

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