Landwirtschaftliche Zonen
Im Berg- und Hügelland Schweiz ist die Landwirtschaft mit erschwerenden Produktionsbedingungen und Lebensverhältnissen konfrontiert. Bei der Anwendung des Landwirtschaftsgesetzes werden diese Erschwernisse angemessen berücksichtigt. Mit der Einteilung der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Zonen wird dies gewährleistet. Die Zoneneinteilung bildet den landwirtschaftlichen Produktionskataster.

Ausscheiden der Zonen
Der landwirtschaftliche Produktionskataster umfasst folgende Zonen und Gebiete:
- das Sömmerungsgebiet
- das Berggebiet mit den Bergzonen I bis IV
- das Talgebiet mit Talzone und Hügelzone
Das Sömmerungsgebiet enthält die traditionellen Sömmerungs- und Gemeinschaftsweiden.
Die Ausscheidung und Unterteilung von Berg- und Talgebiet wird nach Massgabe von Klima, Verkehrslage und Oberflächengestaltung vorgenommen.
Das BLW kann die Zonengrenzen von sich aus oder auf Gesuch ändern. Eine Überprüfung der Zonengrenzen ist gebührenpflichtig.
Karte der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete
Das BLW zeichnet die landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete in digitalen topografischen Karten auf und stellt die Karten der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete im Geoportal des Bundes map.geo.admin.ch dar. Diese bilden den landwirtschaftlichen Produktionskataster.
Auf folgendem Webseitendirektlink kann die Karte der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete im Geoportal des Bundes map.geo.admin.ch aufgerufen werden:
Für den professionellen Einsatz im GIS kann der Geobasisdatensatz der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete von der Geoinformationsplattform des Bundes data.geo.admin.ch über folgenden Webseitendirektlink bezogen werden:
Die topografische Karte «Landwirtschaftliche Zonengrenzen der Schweiz» in Papierform kann beim Bundesamt für Landwirtschaft als Übersichtskarte im Massstab 1:300'000 (Stand 2008) bezogen werden.
Laufende Projekte zur Erhöhung der technischen Genauigkeit des Geobasisdatensatzes der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete
Durch die neu eingeführte georeferenzierte Berechnung der Direktzahlungen und durch die von Bewirtschaftenden heutzutage breit genutzten Geoportale, wird der Anspruch an die technische Genauigkeit der Geodaten erheblich erhöht. Im Rahmen dieses Digitalisierungsschritts soll der Geobasisdatensatz der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete des Bundes in Bezug auf die Genauigkeit des Kartenmassstabs den heutigen technischen Möglichkeiten und den übrigen vorhandenen Geodaten, wie beispielsweise der amtlichen Vermessung, angepasst werden.
Für den georeferenzierten Vollzug agrarpolitischer Massnahmen setzen die kantonalen Landwirtschaftsämter ein geografisches Informationssystem (GIS) ein. Dieses basiert auf dem Geobasisdatensatz der landwirtschaftlichen Zonen und Gebiete des Bundes. Dabei werden für die Berechnung der Direktzahlungen als räumliche Basis Grundbuchparzellen verwendet.
In der bestehenden landwirtschaftlichen Zoneneinteilung sind die Grundbuchparzellen häufig von landwirtschaftlichen Zonengrenzen durchschnitten. Mit einer sogenannten parzellenscharfen Abgrenzung sollen diese Parzellen einer einzigen Zone zugewiesen werden. Das BLW führt dazu in Zusammenarbeit mit den kantonalen Landwirtschaftsämtern Projekte pro Kanton durch. Sämtliche bisherigen Verfügungen betreffend landwirtschaftlicher Zoneneinteilung werden dabei berücksichtigt. Die parzellenscharfe Abgrenzung der landwirtschaftlichen Zonengrenzen vereinfacht den kantonalen georeferenzierten Vollzug der Direktzahlungen.
Das BLW hat bereits mehrere kantonsweite Projekte abgeschlossen und weitere Projekte sind in Umsetzung oder stehen bevor.
Zonenabhängige Massnahmen
Die landwirtschaftliche Zoneneinteilung bildet in erster Linie die Grundlage für die räumliche Differenzierung von Massnahmen im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes wie Direktzahlungen oder Strukturverbesserungen. Auf den Produktionskataster wird jedoch auch im übrigen Bundesrecht Bezug genommen, so etwa im Rahmen der Verbesserung der Wohnverhältnisse oder der Familienzulagen an die Landwirtschaft.