Verarbeitung und Handel

Die Aufbereitung, die Lagerung, die Vermarktung sowie Import und Export von biologischen Lebens- und Futtermitteln sind in der Bio-Verordnung geregelt.

Biologische Lebens- und Futtermittel sollen möglichst naturbelassen sein, weswegen die Verarbeitung schonend erfolgen soll. Hierbei kommen vorzugsweise biologische, mechanische und physikalische Methoden zur Anwendung.

Mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen bei biologischen Lebensmitteln biologisch sein. Maximal 5 Gewichtsprozent der Zutaten darf aus zugelassenen nicht biologischen Zutaten bestehen, die nachweislich nicht in biologischer Qualität auf dem Markt verfügbar sind.
Wasser und Salz werden nicht zu den landwirtschaftlichen Zutaten gezählt.

Da in vielen Verarbeitungsbetrieben sowohl konventionelle als auch biologische Lebens- und Futtermittel produziert werden, ist eine Warenflusstrennung unabdingbar. Entsprechend gilt es, auf eine räumliche und zeitliche Trennung im Verarbeitungsbetrieb zu achten. Auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass keine Vermischung stattfinden kann.

Aufbereitung biologischer Erzeugnisse 

Bei der Aufbereitung biologischer Erzeugnisse muss sich die Verwendung von Zusatzstoffen, von nicht biologischen Zutaten mit überwiegend technischen und sensorischen Funktionen sowie von Mikronährstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen auf ein Minimum beschränken. In jenen Fällen, in denen dies ein wesentliches technologisches Erfordernis darstellt oder besonderen Ernährungszwecken dient, ist deren Verwendung erlaubt. Die hierfür zugelassenen Stoffe werden in der WBF-Bio-Verordnung geregelt (SR 910.181, Anhang 3).

Letzte Änderung 04.07.2022

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