Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 30. August 2017 in Erfüllung des Postulats 15.3928 Baumann «Massnahmen gegen eine Deindustrialisierung in der Lebensmittelbranche» festgehalten, die Implementierung und die Auswirkungen der Swissness-Gesetzgebung bei Industrieprodukten, Lebensmitteln und Dienstleistungen zu evaluieren und den eidgenössischen Räten bis spätestens 2021 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Der entsprechende Auftrag erging dabei an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) als federführende und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) als bei der Swissness-Gesetzgebung für den Lebensmittelbereich verantwortlich bezeichnete Behörde.
Die Evaluation zeigt den Nutzen und die Kosten der Swissness-Gesetzgebung aus unternehmerischer und gesamtwirtschaftlicher Perspektive auf.
Die volkswirtschaftliche Analyse zeigt, dass die neue Swissness-Gesetzgebung insgesamt eine moderat positive Wirkung auf die Schweizer Volkswirtschaft hat.
Die Analyse des Lebensmittelbereichs zeigt weiter, dass die Swissness-Gesetzgebung vollzogen wird und die Rechtssicherheit gewährleistet ist. Die Bedeutung der Swissness für die Vermarktung von Lebensmitteln ist relativ hoch und die Swissness kommt entsprechend häufiger zum Einsatz als im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt. Konsumgüterhersteller der Lebensmittelindustrie sind aber zumeist nicht bereit, einen Mehrpreis an ihre Vorlieferanten zu bezahlen. Sie beschaffen Schweizer Rohstoffe vor allem dann, wenn dies keine zusätzlichen Kosten verursacht und wenn möglich zu Weltmarktpreisen, soweit die Schweizer Gesetzgebung dies nicht verhindert. Gleichzeitig steht die Mehrheit der im Rahmen der Evaluation befragten Unternehmen der Umsetzung von Swissness eher kritisch gegenüber. Dies ist nach Ansicht der betroffenen Unternehmen einerseits auf das geltende Rohstoffkriterium (im Gegensatz zu Kostenkriterium im Industriebereich) sowie die Komplexität der Gesetzgebung zurückzuführen. Ein gewisser Handlungsbedarf zeichnet sich im Lebensmittelbereich ab.
Angesichts der Ergebnisse der volkswirtschaftlichen Analyse ist der Bundesrat der Auffassung, dass die neue Swissness-Gesetzgebung ihr Ziel insgesamt erreicht hat.
Die Resultate beider Studien sind unter dem Link (s. Weiterführende Informationen) zu finden.