Betriebshilfe

Betriebshilfedarlehen werden als zinslose, rückzahlbare Darlehen gewährt und dienen dazu, eine vorübergehende, unverschuldete finanzielle Bedrängnis zu beheben.

Mit Darlehen zur Umschuldung werden verzinsliche Schulden abgelöst. Dieses Instrument dient der indirekten Entschuldung existenzfähiger Betriebe. Wurden grössere Investitionen getätigt, können Umschuldungsdarlehen erst nach einer Frist von drei Jahren gewährt werden.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 18.01.2023

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