Weitere Unterstützungsmöglichkeiten

Landwirte und Landwirtinnen erhalten Unterstützung beim Aufbau oder nach der Übernahme eines Betriebes, zur Gründung von Selbsthilfeorganisationen oder innovativen Kooperationen sowie bei finanzieller Bedrängnis und zur Umschuldung.

Starthilfe

Junglandwirte und Junglandwirtinnen mit einer Ausbildung als Landwirt/Landwirtin mit Fähigkeitszeugnis erhalten einen zinslosen Investitionskredit als Starthilfe.

Pächterkauf

Pächter und Pächterinnen, welche die Gelegenheit erhalten, ein während mindestens einem Jahr gepachtetes Gewerbe käuflich zu erwerben, können für den Kauf mit Investitionskrediten unterstützt werden.

Überbetriebliche Zusammenarbeit

Grössere Einheiten arbeiten in der Regel kostengünstiger und sind flexibler bei der Arbeitserledigung. Davon können auch landwirtschaftliche Betriebe profitieren, wenn sie sich zusammenschliessen. Der Bund fördert:

  • die Gründung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen,
  • die Vorabklärung, die Gründung, die fachliche Begleitung während der Startphase oder für die Weiterentwicklung von innovativen Zusammenarbeitsformen zur Senkung der Produktionskosten,
  • gemeinschaftliche Bauten, Einrichtungen, Maschinen und Fahrzeuge, die Produzenten und Produzentinnen in gemeinsamer Selbsthilfe erstellen oder anschaffen

Grundlagenbeschaffung

Grundlagenbeschaffungen und Untersuchungen im Zusammenhang mit grösseren Projekten oder Arbeiten von erheblichem allgemeinen Interesse im Zusammenhang mit Strukturverbesserungen können mit Beiträgen unterstützt werden.

Letzte Änderung 23.01.2023

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