Was ist ein PRE?

Ideen von regionalen Interessensgruppen, welche zur Förderung der ländlichen Entwicklung beitragen, können durch das Förderinstrument PRE unterstützt werden. Ein PRE umfasst aufeinander abgestimmte Massnahmen verschiedener Akteure. Das Kernziel dieser regionalen Zusammenarbeit ist die Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Durch die Zusammenarbeit im PRE soll das Potential in der Region ausgeschöpft werden und zu einem verbesserten landwirtschaftlichen Einkommen führen.

Es gibt zwei Projekttypen:

  • Typ 1: Sektorübergreifende PRE umfassen mehrere Wertschöpfungsketten und schliessen auch die regionale Zusammenarbeit mit nicht-landwirtschaftlichen Sektoren mit ein. 
  • Typ 2: Wertschöpfungskettenorientierte PRE werden von mindestens drei wirtschaftlich unabhängigen Akteuren innerhalb derselben regionalen Wertschöpfungskette getragen.
     

Zur Anerkennung als PRE gelten für beide Projekttypen die folgenden Voraussetzungen (gemäss Art. 48, Abs. 1, SVV).

  1. Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft: Das Projekt trägt zur Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft und zur Stärkung derregionalen Zusammenarbeit bei.
  2. Mindestens drei Teilprojekte mit unterschiedlicher Ausrichtung: Der Einbezug von verschiedenen Akteuren ermöglicht die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit. Dazu müssen die Teilprojekte unterschiedliche Ausrichtungen vorweisen. Es wird zwischen fünf Ausrichtungen unterschieden: Produktion, Verarbeitung, Vermarktung, Diversifizierung oder Aufwertung der Region.
  3. Gesamtkonzept in Koordination mit Regionalentwicklung und Raumplanung: Die Massnahmen innerhalb des PRE sind inhaltlich aufeinander abgestimmt und mit der Regionalentwicklung, den Pärken von nationaler Bedeutung sowie der Raumplanung koordiniert.
  4. Vorwiegend landwirtschaftliche Beteiligung in der Projektträgerschaft: Der Nutzen für die Landwirtschaft soll sich auch in der Zusammensetzung der Gesamtträgerschaft widerspiegeln. Diese muss aus mehrheitlich direktzahlungsberechtigten Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern bestehen, welche die Stimmenmehrheit besitzen.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 25.07.2023

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Agrarökonomie, Soziales und Regionalentwicklung
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern

 

Tel.
+41 58 485 02 25

Lisa Landert

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