Die Infrastrukturanlagen sind die wichtigste Voraussetzung für eine produzierende Landwirtschaft. Ohne Güterwege, Wasser oder Elektrizität kann das Kulturland kaum bewirtschaftet werden. Es ist daher unerlässlich, die Infrastrukturanlagen regelmässig zu unterhalten und, wenn nötig, zu sanieren. Deshalb unterstützen Bund und Kantone Sanierungen und allenfalls Neubauten von landwirtschaftlichen Infrastrukturanlagen.
Güterwege
Seilbahnen
Wasser- und Stromversorgungen, Fernmeldetechnik
- Bestehende Wege sanieren, ersetzen oder rückbauen
- Neubau zusätzlicher Wege
- Ausbau als Kieswege, mit Bitumen- oder Betonbelag oder anderen Oberflächengestaltungen

- Kunstbauten wie Brücken und Stützmauern
Zur Stabilisierung von Rutschhängen oder je nach Topografie sind Stützmauern oder Hangsicherungen für die Erschliessung nötig.

Brücken und weitere Kunstbauten können unterstützt werden, um sichere Zufahrten zu gewährleisten.

- Ersatzlösungen für Wanderwege
- Beispiele: Güterwege, Hofzufahrten, Alperschliessungen
- Sanierungen und Neubau von Seilbahnen und Monorails zur Erschliessung von Betrieben, vorwiegend im Alpenraum

- Wasser- und Stromversorgungen im Berg-, Hügel- und Sömmerungsgebiet sowie bei Betrieben mit Spezialkulturen und landwirtschaftlichen Aussiedlungen
- Grundversorgung an fernmeldetechnisch nicht oder ungenügend erschlossenen Orten

Letzte Änderung 09.03.2021