Im Rahmen der Agrargesetzgebung können in verschiedenen thematischen Bereichen Projekte finanziert werden. Die Projektförderung am BLW umfasst unter anderem folgende Bereiche:
Forschung und Beratung: Mit der Finanzierung von Forschungs- und Beratungsprojekten sollen Entscheidungsgrundlagen für die Agrarpolitik erarbeitet und landwirtschaftliche Betriebe bei der Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis unterstützt werden.
Weiterführende Informationen: Forschung und Beratung
Ressourcen- und Gewässerschutz: Mit der Finanzierung von Ressourcen- und Gewässerschutzprojekten sollen neue Wege erprobt werden, die Ressourceneffizienz in der Landwirtschaft zu erhöhen und stofflich belastete Gewässer zu sanieren.
Weiterführende Informationen: Ressourcenschutzprogramm und Gewässerschutzprogramm
Qualitäts- und Absatzförderung: Es bestehen zwei Förderinstrumente. Mit der Absatzförderung können nationale Projekte für die Vermarktung von Schweizer Landwirtschaftsprodukten unterstützt werden. Mit der Verordnung zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV) können Projekte finanziert werden, bei welchen unter anderem die Qualität von landwirtschaftlichen Produkten gefördert und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft allgemein gestärkt wird.
Weiterführende Informationen: Förderung Qualität und Nachhaltigkeit
Ländliche Entwicklung: Mit der Finanzierung von Infrastrukturprojekten sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für eine ökonomisch und ökologisch nachhaltige Produktion von Nahrungsmitteln in der Schweiz. Im Besonderen können Projekte zur regionalen Entwicklung finanziert werden, bei welchen die Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft gefördert wird und darüber hinaus die regionale Zusammenarbeit gestärkt wird.
Weiterführende Informationen: Ländliche Entwicklung und Strukturverbesserungen
Vorabklärungen für Innovative Projekte (VIP): Mit der Finanzhilfe für Vorabklärungen für innovative Projekte (VIP) können mögliche Projektträgerschaften bei der Erarbeitung von wirkungsvollen, auf die Ziele und Instrumente der Agrarpolitik ausgerichteten Projektideen unterstützt werden. Die Finanzhilfe ist auf maximal 20‘000 CHF beschränkt, deckt höchstens 50% der Kosten der Trägerschaft und ist auf die Vorabklärungsphase von Projektideen beschränkt.
Weiterführende Informationen: Vorabklärungen für Innovative Projekte
NAP-PGREL: Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wird die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Sortenvielfalt bei den landwirtschaftlich bedeutenden Pflanzen gefördert. Die verschieden Massnahmen können in drei Kategorien eingeteilt werden: Bereitstellen von Grundlagen, Erhaltung und nachhaltige Nutzung sowie Sensibilisierung. Die Umsetzung erfolgt in Form von Projekten in Zusammenarbeit mit diversen Organisationen, die regional oder national tätig sind: Nationaler Aktionsplan PGREL