Neue Ideen, Technologien und Formen der Organisation sind wichtige Treiber für die soziale, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft. Mit der Finanzhilfe fördert der Bund Vorabklärungen für innovative Projekte. Die Finanzhilfe wird Projektträgern gewährt, die neuartige Vorhaben im Agrar- und Ernährungssektor entwickeln.
Ziel der Finanzhilfe
Die Finanzhilfe kann Interessengruppen oder Organisationen (Projektträger) aus der Land- und Ernährungswirtschaft gewährt werden. Die Finanzhilfe ist ausschliesslich für die Vorabklärungsphase innovativer Projekte vorgesehen. Sie liegt bei maximal 20‘000 CHF und deckt in dieser Phase höchstens fünfzig Prozent der Kosten der Projektträger.
Mit der Finanzhilfe fördert das BLW folgende Arbeiten:
- Vorabklärungen für jede Art innovativer Projekte in der Land- und Ernährungswirtschaft. Projektideen müssen konkrete Vorhaben zum Ziel haben. Vorabklärungen für Forschungsprojekte werden nicht unterstützt Antragsformular (allgemein)
- Die Erarbeitung von Gesuchen (Vorabklärungs- bzw. Skizzenphase) für Förderinstrumente des BLW aus den Bereichen Förderung der Qualität und Nachhaltigkeit, nachhaltige Ressourcennutzung und regionale Entwicklung. Konkret sind dies:
- Skizzen für Projekte im Rahmen des Ressourcenprogramms (RP) Vorlage Projektskizze Ressourcenprojekt
- Vorabklärungen für Projekte zur Regionalen Entwicklung (PRE) Vorlage Projektskizze Projekt Regionale Entwicklung
- Vorabklärungen im Rahmen der Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV) Vorlage Projektskizze Vorabklärung Qualität und Nachhaltigkeit (DOCX, 119 kB, 06.09.2021)
Mehr zu geförderten Vorhaben finden Sie auf der untenstehenden ausklappbaren Karte.
Interessierte Trägerschaften reichen ihr Gesuch um eine Finanzhilfe bei der Koordinationsplattform Innovative Projekte (KIP) ein (siehe Kontaktbox). Gesuche können quartalsweise per Eingabetermin (siehe unten) eingereicht werden.
Für Finanzhilfegesuche sind ausschliesslich die verlinkten Gesuchsvorlagen (Allgemein, Ressourcenprogramm, PRE (DOC, 114 kB, 19.01.2023), QuNaV (DOCX, 119 kB, 06.09.2021)) zu verwenden. Ist die Ausrichtung der Vorabklärung noch unklar, verwenden Sie die Vorlage «Allgemein». Auf Gesuche ohne Verwendung der Vorlagen wird nicht eingetreten.
Die Koordinationsplattform Innovative Projekte informiert die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller innert 6 Wochen nach Eingabetermin.
Eingabetermine für die Gesuche
31. Januar
30. April
31. Juli
31. Oktober
Letzte Änderung 05.04.2023
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Koordinationsplattform Innovative ProjekteSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 25 72