Neue Ideen, Technologien und Organisationsformen sind wichtige Treiber zur Stärkung der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit sowie der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Ernährungswirtschaft. Mit der Finanzhilfe für Vorabklärungen für innovative Projekte sollen mögliche Projektträgerschaften bei der Erarbeitung von wirkungsvollen, auf die Ziele und Instrumente der Agrarpolitik ausgerichteten Vorhaben unterstützt werden.
Ziele
Die Finanzhilfe zur Unterstützung von Vorabklärungen für innovative Projekte (VIP) können Interessengruppen oder Organisationen (Projektträgerschaften) aus der Land- und Ernährungswirtschaft beantragen. Die Finanzhilfe beschränkt sich auf die Vorabklärungsphase von innovativen Projekten bzw. die Erarbeitung von Gesuchen für weiterführende projektbasierte agrarpolitische Förderinstrumente wie zum Beispiel Projekte zur Regionalen Entwicklung (PRE) (DOC, 108 kB, 28.02.2022), Ressourcenprojekte (RP) (DOC, 99 kB, 30.04.2021) oder Projekte zur Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV) (DOC, 119 kB, 06.09.2021). Die Finanzhilfe ist auf maximal 20‘000 CHF beschränkt und deckt höchstens 50% der Kosten der Trägerschaft für die Vorabklärungsphase.
Unterstützt werden können einerseits Vorabklärungen für jede Art von innovativen Projektideen im Agrarbereich. Im Zentrum dieser Projektideen müssen konkrete Vorhaben stehen. Vorabklärungen für Forschungsprojekte können nicht unterstützt werden.
Forschung und Beratung
Andererseits können mit der Finanzhilfe für Vorabklärungen für innovative Projekte Projektträgerschaften bei der Gesuchserarbeitung für bestehende agrarpolitische Förderinstrumente aus den Bereichen Förderung der Qualität und Nachhaltigkeit, nachhaltige Ressourcennutzung oder regionale Entwicklung gezielt unterstützt werden.
Qualität und Nachhaltigkeit | Nachhaltige Ressourcennutzung | Regionale Entwicklung | Andere Projektideen |
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Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft | Ressourcenprogramm (RP) | Projekte Regionale Entwicklung (PRE) | Andere Projektideen, wie z.B. genetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, tiergenetische Ressourcen, Gewässerschutz oder weitere Themen |
Vorlage (DOC, 119 kB, 06.09.2021) für Projektskizzen | Vorlage (DOC, 46 kB, 28.02.2022) für Projektskizzen | Vorlage (DOC, 108 kB, 28.02.2022) für Projektskizzen | Vorlage (DOC, 108 kB, 28.02.2022) für Projektskizzen |
Zentrale Anlaufstelle im Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für Vorabklärungen für innovative Projekte ist die Koordinationsplattform Innovative Projekte (KIP). Die Gesuche für Finanzhilfen zu Vorabklärungen innovativer Projektideen (VIP) müssen beim Sekretariat KIP (siehe Kontaktbox) eingereicht werden.
Für die Erstellung von Finanzhilfegesuchen sind ausschliesslich die verlinkten Projektskizzen (PRE, RP, QuNaV, andere) zu verwenden. Ist die Ausrichtung der Projektidee noch nicht klar, ist die Projektskizze für "andere Projekte" zu verwenden.
Gesuche können vierteljährlich schriftlich und unterzeichnet beim Sekretariat KIP eingereicht werden. Über die Entscheide werden die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller innert 6 Wochen nach Eingabetermin informiert.
Die Produkte der Vorabklärung (z.B. Berichte, Gesuchsunterlagen für Folgeinstrumente wie PRE oder RP) müssen wieder beim Sekretariat KIP eingereicht werden.
Eingabetermine für die Gesuche
31. Januar
30. April
31. Juli
31. Oktober
Letzte Änderung 02.05.2022
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Koordinationsplattform Innovative ProjekteSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 25 72