Absatzförderung

Bild Absatzförderung

Der Bund setzt die Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse so fest, dass die Landwirtschaft nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen kann (Art. 7 LwG).

Nach Artikel 12 LwG bezweckt die Absatzförderung die subsidiäre Unterstützung von kollektiven Marketingaktivitäten zur Förderung des Absatzes schweizerischer Landwirtschaftsprodukte.

Schweiz. Natürlich.

Die Schweizer Landwirtschaft muss ihre Kräfte auch in Kommunikation und Werbung bündeln, um sich auf den immer härter umkämpften Märkten behaupten zu können.

Schweiz.Natürlich.
Gemeinsames Erscheinungsbild Schweiz.Natürlich.

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat im August 2007 mit "Schweiz. Natürlich." ein gemeinsames Erscheinungsbild für alle vom Bund kofinanzierten Absatzförderungsmassnahmen der Landwirtschaft festgelegt. Dieses neue Erscheinungsbild legt den Grundstein für eine gemeinsame Kommunikation der Herkunft Schweiz für die gesamte Landwirtschaft.

Exportförderung

Unterstützung von Exportinitiativen

Das BLW kann für Exportinitiativen zur Markabklärung (z.B. Marktforschung) oder Marktbearbeitung Finanzhilfen gewähren. Initiativen für die Marktbearbeitung in neuen Märkten werden unterstützt, wenn sie Teil der Exportstrategie der betreffenden Branche sind. Ziel ist die offensive Erschliessung neuer Absatzmärkte im Ausland. Die Kofinanzierung beträgt höchstens 50 Prozent und ist jeweils auf höchstens fünf Jahre befristet.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 16.02.2022

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