Absatzförderung
Mit der Absatzförderung leistet der Bund einen Beitrag an die Kommunikationsmassnahmen der Branchen- und Produzentenorganisationen. Das Ziel ist, die Vorteile von Schweizer Landwirtschaftsprodukten zu präsentieren und die Präferenz für inländische Erzeugnisse zu erhöhen. Die Absatzförderung trägt dazu bei, dass sich Schweizer Produkte gegenüber Importen behaupten und auf Exportmärkten bestehen können.

Zweck der Absatzförderung
Die Absatzförderung ist eine der Massnahmen aus dem Bereich «Produktion und Absatz» des Landwirtschaftsgesetzes (LwG, Artikel 7). Diese unterstützen eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion. Damit schaffen sie optimale Rahmenbedingungen für die produzierende Landwirtschaft.
Die Absatzförderung hat das Ziel,
- den Konsum von Schweizer Landwirtschaftserzeugnissen gegenüber ausländischen Konkurrenz- und Substitutionsprodukten zu erhöhen;
- die Konsumpräferenzen zu verschieben, sodass möglichst wertschöpfungsstarke Produkte der Schweizer Landwirtschaft davon profitieren;
- den Export von Schweizer Landwirtschaftsprodukten zu erhalten, auszubauen und zu diversifizieren;
- neue Märkte im Ausland zu erschliessen und
- die gemeinwirtschaftlichen Leistungen, welche die Schweizer Landwirtschaft erbringen, bekannt zu machen.
Die Verantwortung für das Marketing liegt bei den Branchen- und Produzentenorganisationen. Der Bund beteiligt sich subsidiär und leistet einen finanziellen Beitrag an die Kommunikationsmassnahmen.
Förderbereiche
Die Absatzförderung unterstützt die Kommunikationsmassnahmen der Branchen- und Produzentenorganisationen sowohl in der Schweiz als auch auf internationalen Märkten. Dementsprechend wird zwischen den Förderbereichen «Inland» und «Ausland» unterschieden.
Absatzförderung im Inland
Die Absatzförderung in der Schweiz wird in drei Kategorien aufgeteilt.
Landwirtschaftsprodukte im Inland
Mit der Absatzförderung im Inland wird die Kommunikation für die verschiedenen Schweizer Landwirtschaftsprodukte unterstützt. In diesen Projekten werden die Vorteile der einheimischen Erzeugnisse präsentiert und die Konsumentinnen und Konsumenten auf die Qualität der Schweizer Produkte aufmerksam gemacht.
Wertschöpfungsstarke Produkte
Eine finanzielle Unterstützung aus dem Topf der Absatzförderung erhalten auch besonders wertschöpfungsstarke Produkte. Diese zeichnen sich entweder durch ihre Produktionsmethode oder ihre geografische Herkunft aus.
Gemeinwirtschaftliche Leistungen
Weiter unterstützt der Bund Informationskampagnen, welche die Konsumentinnen und Konsumenten über die Leistungen der Schweizer Landwirtschaft informieren. Diese Projekte fördern den Kontakt zwischen der breiten Bevölkerung und der Landwirtschaft.
Absatzförderung im Ausland

Die Absatzförderung leistet auch einen Beitrag an die Marketingmassnahmen im Ausland. Auf Märkten, auf denen sich Schweizer Produkte – vor allem Käse – etabliert haben, erhalten die jeweiligen Branchen einen finanziellen Beitrag für die Kommunikation und die Bewerbung ihrer Produkte. Wie im Inland werden jedoch nur gemeinschaftliche Projekte der Branchen gefördert, firmenspezifische Massnahmen erhalten keine Unterstützung.
Exportinitiativen
Mit Exportinitiativen unterstützt der Bund die Branche bei der Erschliessung von neuen Märkten. Diese Beiträge dienen als Anschubfinanzierung und sind auf fünf Jahre begrenzt.
Ergänzende Kommunikationsprojekte
Ergänzende Kommunikationsprojekte zeichnen sich durch einen innovativen Ansatz in Bezug auf die Zielgruppe, die verwendeten Werbeträger oder die vermittelten Botschaften aus. Sie ergänzen die bestehenden Absatzförderungsprojekte und werden während höchstens vier Jahren unterstützt.
Schweiz. Natürlich.
