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Veröffentlicht am 12. August 2025

Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV)

Das BLW unterstützt mit der Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit (QuNaV) innovative Projekte aus der Land- und Ernährungswirtschaft. Ziel ist es, die Qualität und die Nachhaltigkeit von Schweizer Produkten zu erhöhen und die Wertschöpfung in der Landwirtschaft zu steigern. Die QuNaV steht allen Produzentinnen und Produzenten offen, die gemeinsam mit Verarbeitungsbetrieben oder Handelsunternehmen eine innovative Projektidee umsetzen möchten.

Ziele der QuNaV

Die QuNaV ist eines der Instrumente, mit welchem das BLW innovative Projekte unterstützt. Die Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft (QuNaV) bildet die gesetzliche Grundlage.

Ihr Ziel ist es, die Qualität und das Nachhaltigkeitsprofil von Schweizer Produkten zu stärken, um sie so besser im Wettbewerb zu positionieren. Das schafft zusätzliche Wertschöpfung für die einheimische Landwirtschaft. Im Zentrum der QuNaV steht somit der wirtschaftliche Aspekt. Gleichzeitig werden auch die soziale und die ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigt.

Anforderungen der QuNaV

Der Leitfaden enthält die Anforderungen an ein QuNaV-Projekt.

Damit ein Vorhaben unterstützt werden kann, muss dieses

  • einen innovativen Ansatz verfolgen,
  • einen finanziellen Mehrwert für die Landwirtschaft erbringen,
  • aus einem Zusammenschluss von Produzent/innen, Verarbeiter/innen und Händler/innen oder Branchen- und Produzentenorganisationen bestehen,
  • die Zusammenarbeit entlang der Wertschöpfungskette stärken,
  • die Nachhaltigkeit von Produkten oder Prozessen verbessern und
  • die Qualität der Produkte und Prozesse erhöhen.

Je nach Projekttyp werden weitere Anforderungen gestellt. Für alle Arten von Projekten gilt jedoch, dass das Projekt grundsätzlich durch Eigenmittel finanziert wird. Die Finanzhilfe durch das BLW beträgt höchstens 50 Prozent der Kosten.

Projekttypen

Bei QuNaV-Projekten wird zwischen zwei Phasen unterschieden: die Vorabklärungs- und die Umsetzungsphase.

Vorabklärungen

Mit einer Vorabklärung wird geprüft, ob und in welchem Rahmen eine Projektidee umgesetzt werden kann. Diese Phase dient dazu, Abklärungen zu treffen, einen Businessplan zu erstellen oder die Marktsituation zu untersuchen. Das Ziel ist es, damit eine Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen im Projekt zu erstellen.

Alle Vorabklärungen werden über die Koordinationsplattform Innovative Projekte (KIP) abgewickelt. Die Gesuche können vier Mal jährlich eingegeben werden.

Umsetzungsphase

Sind keine weiteren Vorabklärungen nötig, kann das Projekt als einer der folgenden drei Projekttypen eingereicht werden. Diese Gesuche können ganzjährig eingegeben werden.

Häufige Fragen

Weiterführende Informationen

Weitere Themen

Kontakt für die Einreichung eines QuNaV-Gesuchs

Bundesamt für Landwirtschaft BLW
Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung
Schwarzenburgstrasse 165
Schweiz - 3003 Bern