Mittels gezielter Bewirtschaftung soll die Auswaschung von Nitrat im Zuströmbereich (Zu) von Grundwasserfassungen soweit reduziert werden, dass der Nitratgehalt im Grundwasser die numerische Anforderung der GSchV von 25 mg NO3-/l nicht mehr überschreitet.
Kann dieses Ziel bei stark belasteten Grundwasservorkommen nicht in einem Schritt erreicht werden, ist auch eine etappenweise Sanierung möglich (z.B. mit einem ersten Etappenziel von 35 oder 40 mg/l).
Der Bund empfiehlt folgende Prioritäten für die Sanierung von belasteten Grundwasservorkommen:
1. Priorität: Einzugsgebiete von Grundwasserfassungen, die Nitratgehalte von über 40 mg NO3-/l aufweisen;
2. Priorität: Einzugsgebiete von bedeutenden Grundwasserfassungen, deren Nitratgehalte die Anforderung an als Trinkwasser genutztes Grundwasser von 25 mg NO3-/l überschreiten und eine steigende Tendenz aufweisen;
3. Priorität: Einzugsgebiete der übrigen Grundwasserfassungen mit Nitratgehalten, welche die Anforderung an das als Trinkwasser genutzte Grundwasser nicht erfüllen (> 25 mg NO3-/l).
Die gezielte Bewirtschaftung im Zuströmbereich bzw. Projektgebiet (PG) soll primär durch freiwillige Vereinbarungen mit den betroffenen Betrieben erreicht werden. Die Vereinbarungen regeln die umzusetzenden Massnahmen und die Höhe der dafür geschuldeten Abgeltungen.
Wird ersichtlich, dass die zur Zielerreichung notwendige Beteiligung der Landwirte alleine mit freiwilligen Vereinbarungen nicht erreicht werden kann, muss die zur Reduktion der Nitratbelastung notwendige Bewirtschaftungsweise (ebenfalls unter Abgeltung der anrechenbaren Kosten) verfügt werden.