In landwirtschaftlich genutzten Gebieten können gewisse Stoffe wie Nitrat (NO3-), Phosphor (P) und Pflanzenschutzmittel (PSM) durch Abschwemmung oder Auswaschung ins Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Das Gewässerschutzprogramm ermöglicht die Finanzierung landwirtschaftlicher Projekte, die darauf abzielen, diese Stoffe zu reduzieren, damit in der Schweiz eine gute Wasserqualität gewährleistet werden kann.
Überschüsse an Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln belasten Gewässer und Trinkwasser. Aktuell stammen mehr als 40 Prozent der Stickstoffeinträge und 25 Prozent der Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft.
Sind diese Nährstoffe in zu grosser Menge vorhanden, reichern sie sich im Trinkwasser, das wir konsumieren, an. Nitrat kann für den Menschen toxisch sein, wenn zu grosse Mengen davon aufgenommen werden. Pflanzenschutzmittel können auch ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, wenn die festgelegten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel überschritten werden.
Phosphor-Überschüsse können ausserdem das Wachstum von Algen begünstigen, die wiederum Sauerstoff verbrauchen. Dadurch entsteht in den Gewässern ein Sauerstoffmangel. In der Schweiz sind rund 60 Prozent der grossen und 50 Prozent der kleinen Mittellandseen nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt.
Die Grenzwerte für die verschiedenen Verbindungen sind im Gewässerschutzgesetz (GSchG) und in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegt. Werden sie überschritten, müssen die Kantone eingreifen.
Ziel des Programms
Das Gewässerschutzprogramm ermöglicht die Förderung von landwirtschaftlichen Projekten zur Senkung von übermässigen Gewässerbelastungen durch Nitrat, Phosphor und Pflanzenschutzmittel. Im Rahmen dieser Projekte setzen die Bewirtschaftenden von Landwirtschaftsbetrieben gezielte Massnahmen zur Zielerreichung um. Dieses Programm ermöglicht einen finanziellen Ausgleich für die Umsetzung dieser Massnahmen, die häufig finanzielle Auswirkungen haben.
Koordination der Projekte
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schliesst mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab. Gegenstand der Programmvereinbarung sind die Projektziele, die Leistung des Kantons und die zu leistenden Abgeltungen des Bundes. Der Bund erstellt die Umsetzungsrichtlinien zuhanden der Kantone und unterstützt sie bei der Umsetzung der Projekte. Der Kanton stellt die Koordination der einzelnen Massnahmen zwischen den Betrieben sicher und sorgt für die ordnungsgemässe Durchführung der Projekte.
Massnahmen
Die Massnahmen können beispielsweise die Anpassung der Düngung oder eine Änderung der Kulturart umfassen. Unterstützt werden dabei nur die von den Bewirtschaftenden ergriffenen Massnahmen, die folgende Kriterien erfüllen:
Die Massnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein.
Die Massnahmen müssen über den heutigen Stand der Technik hinausgehen (d. h. strenger sein als die Anforderungen des ÖLN).
Die Massnahmen sind wirtschaftlich nicht tragbar.
Die Massnahmen müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Erreichung des Sanierungsziels geeignet sein und die numerischen Anforderungen der GSchV unterschreiten.
Finanzierung
Der Hauptanteil der Kosten wird dabei vom Bund getragen. Er finanziert einen Grossteil der Kosten, die bei der Umsetzung der Massnahmen durch die Landwirtinnen und Landwirten entstehen. Den restlichen Betrag, der über die Finanzierung durch den Bund hinausgeht, müssen die Kantone und andere Interessenträger wie Gemeinden und Wasserversorger teilen.
Das Gesuch um Abgeltungen des Bundes im Rahmen eines Projekts nach Art. 62a durchläuft einen Prozess, der in drei verschiedene aufeinander folgende Phasen gegliedert ist:
Projekterarbeitung In dieser ersten Phase wird die betroffene Zone bezeichnet (ZU/ZO) und es werden die Projektziele festgelegt und die Massnahmen und Kosten bestimmt. Diese Phase wird mit der Unterzeichnung einer Programmvereinbarung Bund-Kanton abgeschlossen.
Sanierung Umsetzung der festgelegten Massnahmen. Anpassungen können abhängig von der Entwicklung der Resultate vorgenommen werden. Diese Phase endet, wenn die zur Erreichung der gesetzlichen Grenzwerte erforderlichen Massnahmen bekannt sind.
Sicherung Rechtliche Sicherung der dauerhaft erforderlichen Massnahmen und Erneuerung der Programmvereinbarungen alle sechs Jahre.
Der Bund gewährt finanzielle Abgeltungen für landwirtschaftliche Projekte zum Schutz von Gewässern, unabhängig davon, ob es sich um Grund- oder Oberflächenwasser handelt. Diese Subventionen sollen die Kosten der Maßnahmen ausgleichen, die für die landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich nicht tragbar sind. Die Ausgleichszahlungen werden an die Kantone gezahlt, die sie dann an die Landwirte weiterverteilen. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und untereinander koordiniert werden.
Der Bund gewährt Abgeltungen für landwirtschaftliche Projekte zum Schutz von oberirdischen Gewässern und des Grundwassers. Damit sollen die Kosten für Massnahmen, die für die Bewirtschaftenden und die landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich nicht tragbar sind, ausgeglichen werden. Die Abgeltungen werden an die Kantone entrichtet, die sie den Anspruchsberechtigten zusprechen. Die Massnahmen müssen die rechtlichen Anforderungen erfüllen und aufeinander abgestimmt sein.
Artikel 62a GSchG legt in Verbindung mit Artikel 54 GSchV fest, unter welchen Voraussetzungen globale Abgeltungen durch den Bund gewährt werden. Es ist nachzuweisen, dass die Massnahmen zur Erfüllung der Anforderungen an die Wasserqualität der ober- und unterirdischen Gewässer erforderlich sind.
Der betreffende Kanton muss die Gebiete, in denen die Massnahmen erforderlich sind, bezeichnet haben und die einzelnen Massnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Massnahmen nicht aus den Mitteln der Bewirtschaftenden finanziert werden können, da sie wirtschaftliche Verluste nach sich zögen.
Das Gesuch muss Angaben enthalten über die zu erreichenden Projektziele, die zur Zielerreichung voraussichtlich notwendigen Massnahmen und deren Durchführung sowie über die Wirksamkeit der Massnahmen.
Verschiedene Massnahmen erzielten in bisherigen Projekten eine Wirkung. Durch die Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland konnte die Nitratauswaschung ins Grundwasser deutlich gemindert werden. Durch die Reduktion der Phosphor-Düngung konnten überdies die P-Einträge in Seen verringert werden. Mit der Optimierung des Pflanzenschutzmittelmanagements, einschliesslich der Techniken zur Verringerung ihres Einsatzes, wurde zudem die Qualität oberirdischer Gewässer verbessert.
Bei einem Teil der in den letzten beiden Jahrzehnten unterstützten Projekte stellten sich rasche Erfolge ein. Bei einem anderen Teil der Projekte dauert es länger, bis die Massnahmen Wirkung erzielen.
Rasche Erfolge hinsichtlich Nitratkonzentration im Grundwasser stellten sich beispielsweise dann ein, wenn Nitrat hauptsächlich mit Regenwasser ins Grundwasser versickert, der Zuströmbereich nur eine geringe Ausdehnung aufweist und das Grundwasseralter maximal einige Jahre beträgt.