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Veröffentlicht am 4. Dezember 2024

Gewässerschutzprogramm

In landwirtschaftlich genutzten Gebieten können gewisse Stoffe wie Nitrat (NO3-), Phosphor (P) und Pflanzenschutzmittel (PSM) durch Abschwemmung oder Auswaschung ins Grundwasser oder in Oberflächengewässer gelangen. Das Gewässerschutzprogramm ermöglicht die Finanzierung landwirtschaftlicher Projekte, die darauf abzielen, diese Stoffe zu reduzieren, damit in der Schweiz eine gute Wasserqualität gewährleistet werden kann.

Wasserläufe in landwirtschaftlichen Gebieten

Ausgangslage und Handlungsbedarf

Überschüsse an Nährstoffen wie Stickstoff und Phosphor sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln belasten Gewässer und Trinkwasser. Aktuell stammen mehr als 40 Prozent der Stickstoffeinträge und 25 Prozent der Phosphoreinträge aus der Landwirtschaft.

Sind diese Nährstoffe in zu grosser Menge vorhanden, reichern sie sich im Trinkwasser, das wir konsumieren, an. Nitrat kann für den Menschen toxisch sein, wenn zu grosse Mengen davon aufgenommen werden. Pflanzenschutzmittel können auch ein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen, wenn die festgelegten Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel überschritten werden.

Phosphor-Überschüsse können ausserdem das Wachstum von Algen begünstigen, die wiederum Sauerstoff verbrauchen. Dadurch entsteht in den Gewässern ein Sauerstoffmangel. In der Schweiz sind rund 60 Prozent der grossen und 50 Prozent der kleinen Mittellandseen nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt.

Die Grenzwerte für die verschiedenen Verbindungen sind im Gewässerschutzgesetz (GSchG) und in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) festgelegt. Werden sie überschritten, müssen die Kantone eingreifen.

Ziel des Programms

Das Gewässerschutzprogramm ermöglicht die Förderung von landwirtschaftlichen Projekten zur Senkung von übermässigen Gewässerbelastungen durch Nitrat, Phosphor und Pflanzenschutzmittel. Im Rahmen dieser Projekte setzen die Bewirtschaftenden von Landwirtschaftsbetrieben gezielte Massnahmen zur Zielerreichung um. Dieses Programm ermöglicht einen finanziellen Ausgleich für die Umsetzung dieser Massnahmen, die häufig finanzielle Auswirkungen haben.

Koordination der Projekte

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) schliesst mit den Kantonen Programmvereinbarungen ab. Gegenstand der Programmvereinbarung sind die Projektziele, die Leistung des Kantons und die zu leistenden Abgeltungen des Bundes. Der Bund erstellt die Umsetzungsrichtlinien zuhanden der Kantone und unterstützt sie bei der Umsetzung der Projekte. Der Kanton stellt die Koordination der einzelnen Massnahmen zwischen den Betrieben sicher und sorgt für die ordnungsgemässe Durchführung der Projekte.

Massnahmen

Die Massnahmen können beispielsweise die Anpassung der Düngung oder eine Änderung der Kulturart umfassen. Unterstützt werden dabei nur die von den Bewirtschaftenden ergriffenen Massnahmen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Massnahmen müssen aufeinander abgestimmt sein.
  • Die Massnahmen müssen über den heutigen Stand der Technik hinausgehen (d. h. strenger sein als die Anforderungen des ÖLN).
  • Die Massnahmen sind wirtschaftlich nicht tragbar.
  • Die Massnahmen müssen mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Erreichung des Sanierungsziels geeignet sein und die numerischen Anforderungen der GSchV unterschreiten.

Finanzierung

Der Hauptanteil der Kosten wird dabei vom Bund getragen. Er finanziert einen Grossteil der Kosten, die bei der Umsetzung der Massnahmen durch die Landwirtinnen und Landwirten entstehen. Den restlichen Betrag, der über die Finanzierung durch den Bund hinausgeht, müssen die Kantone und andere Interessenträger wie Gemeinden und Wasserversorger teilen.

Wasserentnahme zur Durchführung einer Kontrolle der Wasserqualität

Haufige Fragen

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