Projekterarbeitung und Projektverlängerung

Organisation der Projekterarbeitung
In einem Projektteam sollen neben dem Gewässerschutz- und dem Landwirtschaftsamt vor allem auch die betroffene Wasserversorgung, der lokal verantwortliche landwirtschaftliche Beratungsdienst sowie eventuell das kantonale Laboratorium vertreten sein. Vielfach ist auch der Einbezug von ein bis zwei BewirtschafterInnen und eines Mitglieds des Gemeinderates von Vorteil, welche als Meinungsbildende die Umsetzung des Projekts positiv beeinflussen können.

Vorgehen
Die Grafik (Seite 14 des Gesamtkonzepts) gibt einen Überblick über den Ablauf bei der Ausarbeitung eines Projekts und der Erstellung des Gesuchs um Bundesbeiträge. Die Beantragung von Coachingbeiträgen ist freiwillig, die einzelnen Abklärungen jedoch sind obligatorische Bestandteile des gesamten Projekts.

Inhalt eines Gesuchs
Grundsätzlich soll bei der Erarbeitung von Gesuchen nach der Checkliste „Anforderungen an die Gesuchseinreichung" vorgegangen werden (siehe Anhang des Gesamtkonzepts). Dies erspart unnötige Arbeiten.

Das kantonale Gesuch hat folgende Elemente zu enthalten:

  1. Identifikation der Problemgebiete innerhalb des ganzen Kantons und Festlegen der Prioritäten für die Sanierung
  2. Ausscheidung des Zuströmbereichs und rechtskräftige Ausscheidung der Schutzzonen S1, S2 und S3 (falls noch nicht erfolgt)
  3. Festlegung des Projektgebiets
  4. Beschreibung der Ist-Situation (agronomisch, pedologisch, hydrogeologisch)
  5. Zielformulierung und Sollbewirtschaftung (Massnahmen) inkl. Simulation der Wirkung
  6. Umsetzungskonzept
  7. Abschätzung der Kostenfolgen (Einteilung in produktionstechnische Massnahmen, Bewirtschaftungsänderungen, Anpassung der Betriebsstrukturen)
  8. Organisation der Kontrollen und Sanktionsschema
  9. Antrag auf Bundesbeiträge
  10. Beispiel eines Vertrags mit den Landwirtschaftsbetrieben

Nähere Ausführungen zu den einzelnen Punkten finden sich in den Kapiteln 8 bis 16 und im Anhang des Gesamtkonzepts (Beispiel eines Vertrags mit einem Landwirtschaftsbetrieb).  

Verlängerung eines Projekts

Grundsätzlich sind Verlängerungen möglich. Der Bund unterstützt die kantonalen Projekte solange, wie die über die gesetzlichen Anforderungen und den ÖLN hinaus gehenden Massnahmen zur Erreichung der Ziele (Sanierung) und die Massnahmen zum Halten des erreichten Zustands notwendig sind.

Das Sanierungsziel ist zwingend nach der zweiten Projektphase zu erreichen.

Folgende Dokumente sind einzureichen:

  • Ausgefüllte Checkliste für Verlängerung und die dazu notwendigen Dokumente; vgl. Anhang.
  • Deckungsbeitrag des Referenzgebiets bei der Verlängerung; vgl. Kapitel 14 des Gesamtkonzepts
  • Vergleich des Deckungsbeitrags des Referenzgebiets (RDB) mit demjenigen des Projektgebiets (PDB) und Berechnung des Indexfaktors; vgl. Kapitel 14 des Gesamtkonzepts.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.12.2023

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