Export von Obst und Gemüse in die EU

Konformitätskontrollen beim Export von Obst und Gemüse in die EU

Betroffene Produkte: Obst und Gemüse, frisch.
Zuständige Stelle: Qualiservice GmbH im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft.
Beschreibung: Obst und Gemüse muss bei der Ausfuhr den Vermarktungsnormen der EU entsprechen. Die Qualiservice GmbH ist vom BLW mit der Organisation der Kontrolle der betreffenden Normen, sowie mit der Aus- und Weiterbildung von Inspektorinnen und Inspektoren beauftragt. Zusätzliche können immer privatrechtliche Anforderungen zwischen Lieferanten und Käufer vereinbart sein.

Entry-Preisverfahren (Einfuhrpreissystem) beim Export von Obst und Gemüse in die EU

Betroffene Produkte: Tomaten, Gurken, Zucchini, Tafeläpfel, Artischocken, diverse Zitrusfrüchte, Tafeltrauben, Birnen, Aprikosen, Kirschen, Pflaumen und Pfirsiche inkl. Nektarinen.
Zuständige Stellen: Zollbehörden im jeweiligen Bestimmungsland.
Beschreibung: Das Entry-Preisverfahren schützt die Erzeuger innerhalb der EU vor ausländischen Billigimporten. Der Entry-Preis wird für bestimmte Sorten Obst und Gemüse und gewisse Saisonzeiträume festgelegt. Bei Unterschreitung des Entry-Preises bei der Einfuhr in die EU wird neben dem Wertzoll ein zusätzlicher Zoll erhoben. Je stärker der Entry-Preis unterschritten wird, desto höher fällt dieser zusätzliche Zoll aus.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 13.09.2016

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