Ursprungsnachweise

Präferenzieller Ursprung

Betroffene Produkte: Landwirtschaftliche Erzeugnisse, für welche im Rahmen eines bilateralen Landwirtschaftsabkommens Zollzugeständnisse gemacht wurden.
Zuständige Stelle: Eidgenössische Zollverwaltung.
Beschreibung: Die Schweiz hat mit verschiedenen Staaten und Staatengemeinschaften ein Landwirtschaftsabkommen abgeschlossen. Die in diesen Abkommen gewährten Vorzugsbehandlungen gelten jedoch nur für Waren, welche die vorgesehenen Ursprungs- und Verfahrensbestimmungen erfüllen.

Nicht-präferenzieller Ursprung

Betroffene Produkte: Landwirtschaftliche Erzeugnisse und insbesondere jene, die in Staaten ausgeführt werden, mit welchen die Schweiz kein Landwirtschaftsabkommen getroffen hat.
Zuständige Stellen: Schweizer Industrie- und Handelskammern, Eidgenössische Zollverwaltung.
Beschreibung: Der nicht-präferenzielle Ursprung findet dort Anwendung, wo bei der Warenein- und -ausfuhr aussenwirtschaftliche Massnahmen angewandt werden. Er ist aber auch für andere Vorschriften, etwa im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens oder der Ursprungskennzeichnung von Bedeutung.  

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 08.07.2016

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