Brotgetreide und Grobgetreide zur menschlichen Ernährung

Bilderserie Einfuhr Getreide

Was braucht es?

Sie benötigen die Zolltarifnummer des zu importierenden Produkts. Sollten Sie diese nicht kennen, so kann Ihnen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG weiterhelfen www.zoll.ch -> Zolltarifauskünfte. Sie können auch den elektronischen Zolltarif www.tares.ch konsultieren. 

Wenn Sie die Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif eingeben, erfahren Sie, ob Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB zum Import des Produktes benötigen.

Einfuhr von Brotgetreide zur menschlichen Ernährung

Für die Einfuhr von Brotgetreide benötigen Sie eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) der réservesuisse.

Welche Kontingente gibt es und wie komme ich zu einem Anteil?

Das jährliche Zollkontingent von 70 000 Tonnen wird nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung zugeteilt (Windhundverfahren). Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW kann den Umfang der Tranchen und die Zeiträume anpassen. Es kann zudem den Zeitpunkt der Freigabe der Tranchen ändern, damit dieser nicht auf einen staatlich anerkannten Feiertag, einen Samstag oder einen Sonntag fällt.

Jede Firma, die über eine GEB der réservesuisse verfügt, kann im Umfang und bis zur Ausschöpfung der jeweils freigegebenen Menge Waren zum Kontingentszollansatz (KZA) importieren. Massgebend ist der Zeitpunkt der Einfuhranmeldung. Ist die Zollkontingentsteilmenge ausgeschöpft, können weitere Zollanmeldungen nur noch zum Ausserkontingentszollansatz (AKZA) vorgenommen werden. Die Bestimmungen der Zollgesetzgebung finden unverändert Anwendung. Das Kontingent wird in gestaffelten und befristeten Tranchen freigegeben.

 
 
Freigabe des Zollkontingents:

10 000 t brutto

9. Januar – 31. Dezember

10 000 t brutto

6. Februar – 31. Dezember

10 000 t brutto

5. März – 31. Dezember

10 000 t brutto

7. Mai – 31. Dezember

15 000 t brutto

3. September – 31. Dezember

15 000 t brutto 5. November - 31. Dezember 

Der Stand der Ausnützung des Zollkontingents publiziert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) tagesaktuell unter: 

Stand der Kontingente » Kontingente gestützt auf die Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) » Brotgetreide

Einfuhr von Grobgetreide zur menschlichen Ernährung

Welche Kontingente gibt es und wie komme ich zu einem Anteil?

  1. Beim Zollkontingent Nr. 28 wird auf eine Regelung zur Verteilung verzichtet.
  2. Aus dem zum Kontingentszollansatz (KZA) eingeführten Grobgetreide müssen im Durchschnitt eines Kalenderjahrs bei Speisehafer und Speisegerste mindestens 15 Prozent und bei Speisemais mindestens 45 Prozent für die menschliche Ernährung verwendet werden.
  3. Für Personen, die Grobgetreide nach Absatz 2 einführen, gelten die Bestimmungen zur Verwendungsverpflichtung nach den Artikeln 51-54 der Zollverordnung vom 1. November 2006; SR 631.01.
 
 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 13.12.2023

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