Wie ist die Einfuhr von Eiern und Eiprodukten geregelt?
Für die Einfuhr von Eiern und Eiprodukten ist keine Generaleinfuhrbewilligung GEB nötig.
Konsumeier und Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie
Die Teilzollkontingente Konsumeier und Verarbeitungseier für die Nahrungsmittelindustrie betragen für das Jahr 2021: 17‘428 Tonnen bzw. 16‘307 Tonnen und werden entsprechend der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung zugeteilt (Windhundverfahren an der Grenze).
Der Stand der Ausnützung der Teilzollkontingente publiziert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG tagesaktuell unter:
Eiprodukte getrocknet und Eiprodukte andere
Bei den Zollkontingenten Eiprodukte getrocknet und Eiprodukte andere wird auf eine Regelung zur Verteilung verzichtet. Somit können Eiprodukte das ganze Jahr über zum tieferen Kontingentszollansatz importiert werden.
Bruteiern von Hühnern
Die Einfuhr von Bruteiern von Hühnern („Gallus domesticus") ist in unbeschränkter Menge möglich. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW übermittelt der Produzentenorganisation GalloSuisse die Adressen der Importeure von Bruteiern, sowie die von ihnen eingeführten Mengen.