Futtermittel sind Stoffe und Produkte, gleichgültig welcher Herkunft oder Verarbeitungsweise, die zur Verfütterung an Nutz- oder Heimtiere bestimmt sind.

Futtermittel und Futtergetreide
Produktionssicherheit
Innerhalb des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist der Fachbereich Produktionssicherheit und Tierernährung für Fragen der Produktionssicherheit zuständig. Wer Futtermittel herstellt und in Verkehr bringen will oder Futtermittelzusatzstoffe zulassen möchte, kontaktiert bitte die zuständige Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP.
Ein- und Ausfuhr
Innerhalb des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist der Fachbereich Ein- und Ausfuhr für Fragen rund um den Aussenhandel zuständig. Grundlage über Bestimmungen der Ein- und Ausfuhr von Futtermittel bildet die Zolltarif-Nummer einer Ware. Die Zollverwaltung erteilt auf schriftliche Anfrage hin verbindliche Tarifauskünfte.
Generaleinfuhrbewilligung
Gemäss Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Fut-termitteln setzt die Einfuhr dieser Waren eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) voraus. Den Antrag zur Erteilung einer GEB stellen Sie bitte direkt bei der Pflichtlagerorganisation réservesuisse.
Aktuelle Grenzbelastung
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) überprüft monatlich die Grenzbelastungen der Futtermittel. Innerhalb des BLW ist der Fachbereich Pflanzliche Produkte für die Überprüfung und Anpassung der Grenzbelastung von Futtermitteln verantwortlich. Die aktuellen Grenzbelastungen der einzelnen Futtermittel finden Sie im Schweizer Gebrauchstarif (tares.ch) oder auf der Homepage des BLW.
Weiterführende Informationen
Dokumentation
Grenzbelastung für Futtermittel, Ölsaaten und Getreide (PDF, 307 kB, 29.03.2021)Gültig ab 01.04.2021
Links
Rechtliche Grundlagen
Letzte Änderung 22.02.2021