Futtermittel

Bilderserie Futtermittel

Futtermittel sind Stoffe und Produkte, gleichgültig welcher Herkunft oder Verarbeitungsweise, die zur Verfütterung an Nutz- oder Heimtiere bestimmt sind.

Futtermittel und Futtergetreide

Produktionssicherheit

Innerhalb des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist der Fachbereich Produktionssicherheit und Tierernährung für Fragen der Produktionssicherheit zuständig. Wer Futtermittel herstellt und in Verkehr bringen will oder Futtermittelzusatzstoffe zulassen möchte, kontaktiert bitte die zuständige Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld-Posieux ALP.

Ein- und Ausfuhr

Innerhalb des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) ist der Fachbereich Ein- und Ausfuhr für Fragen rund um den Aussenhandel zuständig. Grundlage über Bestimmungen der Ein- und Ausfuhr von Futtermittel bildet die Zolltarif-Nummer einer Ware. Sollten Sie diese nicht kennen, so kann Ihnen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG weiterhelfen www.zoll.ch -> Zolltarifauskünfte. Sie können auch den elektronischen Zolltarif www.tares.ch konsultieren.

Generaleinfuhrbewilligung

Gemäss Verordnung über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Fut-termitteln setzt die Einfuhr dieser Waren eine Generaleinfuhrbewilligung (GEB) voraus. Den Antrag zur Erteilung einer GEB stellen Sie bitte direkt bei der Pflichtlagerorganisation réservesuisse.

Aktuelle Grenzbelastung

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) überprüft monatlich die Grenzbelastungen der Futtermittel. Innerhalb des BLW ist der Fachbereich Pflanzliche Produkte für die Überprüfung und Anpassung der Grenzbelastung von Futtermitteln verantwortlich. Die aktuellen Grenzbelastungen der einzelnen Futtermittel finden Sie im Schweizer Gebrauchstarif (tares.ch) oder auf der Homepage des BLW.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.08.2023

Zum Seitenanfang

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/markt/einfuhr-von-agrarprodukten/futtermittel.html