Was braucht es?
Sie benötigen die Zolltarifnummer des zu importierenden Produkts. Sollten Sie diese nicht kennen, so kann Ihnen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG weiterhelfen www.zoll.ch -> Zolltarifauskünfte. Sie können auch den elektronischen Zolltarif www.tares.ch konsultieren.
Wenn Sie die Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif eingeben, erfahren Sie, ob Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB zum Import des Produktes benötigen.
Wie ist die Einfuhr von frischem Obst und frischen Gemüsen geregelt?
Für jedes Produkt gibt es eine bewirtschaftete und eine nicht bewirtschaftete Periode. Diese Perioden richten sich mehrheitlich nach dem Angebot an inländischer Ware. Dabei gelten jeweils unterschiedliche Zollansätze und Einfuhrmöglichkeiten.
Nicht bewirtschaftete Periode |
Bewirtschaftete Periode |
Keine Inlandproduktion |
Inlandproduktion |
Einfuhren unbeschränkt möglich |
Einfuhren nur beschränkt möglich |
Welche Kontingente gibt es und wie komme ich zu einem Anteil?
In der bewirtschafteten Periode können Kontingente freigegeben werden, wenn das inländische Angebot nicht ausreicht, die Nachfrage zu decken. Einfuhren im Kontingent können zum tiefen Zollansatz (Kontingentszollansatz, KZA) getätigt werden. Werden keine Kontingente freigegeben, können Einfuhren nur zu einem hohen Zollansatz (Ausserkontingentszollansatz Code 1) getätigt werden. Die Aufteilung des Kontingents auf die Importeure erfolgt pro Produkt nach den Einfuhren im Vorjahr. Bei einzelnen Produkten werden zusätzlich die Inlandübernahmen im Vorjahr in die Berechnung des Kontingents genommen.
Eine grafische Darstellung der Bewirtschaftungsperioden, der Zolltarifnummern und Zollansätzen aller Produkte finden Sie unter: