Küken und Junghennen

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Wie ist die Einfuhr von Küken und Junghennen geregelt?

Um Küken und Junghennen bis 2 Kilogramm zu importieren, benötigen Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB. Hühner mit einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm können bewilligungsfrei importiert werden. Die GEB dient nur statistischen Zwecken. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW übermittelt der Produzentenorganisation GalloSuisse die Adressen der Importeure von Küken und Junghennen, sowie die von ihnen eingeführten Mengen.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.08.2023

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https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/markt/einfuhr-von-agrarprodukten/kueken-und-junghennen.html