Einfuhr von Milch und Milchprodukten
Auf dieser Seite finden Importeuren Informationen zur Einfuhr von Milchprodukten, insbesondere zu den geregelten Produkten, den verfügbaren Zollkontingenten, deren Verteilung und anderen Aspekten, die bei der Einfuhr zu beachten sind.

Wie ist das Zollkontingent Nr. 7 «Milch und Milchprodukte» aufgeteilt
Das Zollkontingent Nr. 7 ist in mehrere Teilzollkontingente (TZK) unterteilt. Die Teilzollkontingente «Milchpulver», «Verschiedene Milchprodukte wie z. B. Naturjoghurt» und «Butter und andere Fettstoffe aus der Milch» werden vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verteilt.
Wenn Sie einen Kontingentsanteil erhalten, können Sie die Waren zum tiefen Kontingentszollansatz (KZA) importieren. Ist dies nicht der Fall, ist bei Importen der teilweise wesentlich höhere Ausserkontingentszollansatz (AKZA) zu bezahlen.
Nachfolgend sind die verschiedenen Teilzollkontingente (TZK) und ihre Besonderheiten aufgeführt:
Versteigerung
Steigerungsgebote können beim BLW ausschliesslich mit der Fachanwendung eKontingente eingereicht werden. Wenn Sie den entsprechenden Newsletter über Versteigerungen in «eKontingente» abonnieren, werden Sie bei Beginn einer Ausschreibung automatisch via E-Mail informiert.
Ergebnisse früherer Versteigerungen über die Fachanwendung eKontingente des öffentlichen Sektors.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Weitere Themen

Generaleinfuhrbewilligung GEB
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zur GEB für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten
Auf dieser Seite finden Importeure Informationen zu den Zuteilungsverfahren von Zollkontingenten.