Was braucht es?
Sie benötigen die Zolltarifnummer des zu importierenden Produkts. Sollten Sie diese nicht kennen, so kann Ihnen das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG weiterhelfen www.zoll.ch -> Zolltarifauskünfte. Sie können auch den elektronischen Zolltarif www.tares.ch konsultieren.
Wenn Sie die Zolltarifnummer im elektronischen Zolltarif eingeben, erfahren Sie, ob Sie eine Generaleinfuhrbewilligung GEB zum Import des Produktes benötigen.
Wie ist die Einfuhr von Milch und Milchprodukten geregelt?
Das BLW verteilt Kontingentsanteile für Milchpulver (Teilzollkontingent 07.2), Butter (Teilzollkontingent 07.4) und für verschiedene Milchprodukte wie z.B. Joghurt (Teilzollkontingent 07.3). Wenn Sie einen Kontingentsanteil haben, können Sie die Waren zum tiefen Kontingentszollansatz KZA importieren. Wenn Sie keinen Anteil haben, müssen Sie bei Importen den -teilweise wesentlich höheren- Ausserkontingentszollansatz AKZA bezahlen.
Welche Kontingente gibt es und wie komme ich zu einem Anteil?
Milchpulver mit einem Fettgehalt von mehr als 1.5% (Teilzollkontingent 07.2):
(Zolltarifnummern: 0402.2111, 0402.2911)
Das Kontingent von Total 300‘000 kg wird im November versteigert und die Waren können im Folgejahr vom 1. Januar bis 31. Dezember importiert werden.
Butter und andere Fettstoffe aus der Milch (Teilzollkontingent 07.4):
(Zolltarifnummern: 0405.1011, 0405.1091, 0405.9010)
Das Kontingent von 100‘000 kg wird im November versteigert und die Butter und Fettstoffe aus der Milch können im Folgejahr vom 1. Januar bis 31. Dezember importiert werden. Butter darf nur in Grossgebinden („Blöcken") von mindestens 25 kg importiert werden.
Versteigerungen
Aktuelle Auschreibungen und Resultate der Versteigerungen:
Versteigerungen von Milchpulver und Butter und andere Fettstoffe aus der Milch