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Veröffentlicht am 27. Januar 2025

Einfuhr von Milch und Milchprodukten

Auf dieser Seite finden Importeuren Informationen zur Einfuhr von Milchprodukten, insbesondere zu den geregelten Produkten, den verfügbaren Zollkontingenten, deren Verteilung und anderen Aspekten, die bei der Einfuhr zu beachten sind.

Auf einem Holztisch stehen einen Milchkrug, Sahne, eine Platte mit Butter, Joghurt und verschiedenen Käsestücken.

Wie ist das Zollkontingent Nr. 7 «Milch und Milchprodukte» aufgeteilt

Das Zollkontingent Nr. 7 ist in mehrere Teilzollkontingente (TZK) unterteilt. Die Teilzollkontingente «Milchpulver», «Verschiedene Milchprodukte wie z. B. Naturjoghurt» und «Butter und andere Fettstoffe aus der Milch» werden vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verteilt.

Wenn Sie einen Kontingentsanteil erhalten, können Sie die Waren zum tiefen Kontingentszollansatz (KZA) importieren. Ist dies nicht der Fall, ist bei Importen der teilweise wesentlich höhere Ausserkontingentszollansatz (AKZA) zu bezahlen.

Nachfolgend sind die verschiedenen Teilzollkontingente (TZK) und ihre Besonderheiten aufgeführt:

Versteigerung

Steigerungsgebote können beim BLW ausschliesslich mit der Fachanwendung eKontingente eingereicht werden. Wenn Sie den entsprechenden Newsletter über Versteigerungen in «eKontingente» abonnieren, werden Sie bei Beginn einer Ausschreibung automatisch via E-Mail informiert.

Ergebnisse früherer Versteigerungen über die Fachanwendung eKontingente des öffentlichen Sektors.

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