Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel

Bilderserie Einfuhr Pferde

Wie ist die Einfuhr von Tieren der Pferdegattung geregelt?

Die Einfuhr von Pferden, Eseln, Mauleseln und Maultieren ist bewilligungsfrei, das heisst für den Import dieser Tiere ist keine Generaleinfuhrbewilligung GEB nötig.

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG -> Pferde - Definitive Einfuhr (admin.ch)
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG ->Pferde – Vorübergehende Einfuhr (admin.ch)

Das Zollkontingent Tiere der Pferdegattung beträgt jährlich 3822 Stück und wird gestaffelt in zwei Tranchen nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung zugeteilt (Windhund an der Grenze):

- Die erste Tranche von 3000 Tieren wird jeweils ab dem 1. Januar freigegeben.
- Die Freigabe der zweiten Tranche von 822 Tieren erfolgt ab dem 1. Oktober.

Beide Tranchen können bis Ende Jahr ausgenützt werden, sofern das Kontingent nicht bereits vorher ausgeschöpft ist. Wird das Kontingent früher aufgebraucht, können Pferde im laufenden Jahr nur noch zum hohen Ausserkontingentszollansatz importiert werden.

Der Stand der Ausnützung des Zollkontingents publiziert das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG tagesaktuell unter: 

Stand der Kontingente » Kontingente gestützt auf die Agrareinfuhrverordnung (SR 916.01) » Tiere der Pferdegattung

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.08.2023

Zum Seitenanfang

https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/markt/einfuhr-von-agrarprodukten/pferde-esel-maultiere-maulesel.html