Wie ist die Einfuhr von Saatgetreide und Sämereien geregelt?
Für die Einfuhr von Saatgetreide und Sämereien (= Getreide und Ackerfrüchten zur Aussaat: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Triticale, Soja, Raps, Rübsen, Zucker- und Runkelrüben sowie Baumwolle) ist keine Generaleinfuhrbewilligung GEB nötig. Seit 9. März 2021 sind die früheren GEB nicht mehr gültig. Geben Sie deshalb keine GEB-Nummern mehr in den Zollanmeldungen an.
Die Einfuhr von Getreide und Ackerfrüchten zur Aussaat untersteht jedoch den Bestimmungen der Vermehrungsmaterial-Verordnung (SR 916.151) sowie den Durchführungsbestimmungen der Saat- und Pflanzgut-Verordnung des WBF (SR 916.151.1). Somit sind die Importeure gegenüber dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auskunftspflichtig und können vor Ort kontrolliert werden, ob die Bestimmungen eingehalten werden: