Saatgetreide und Sämereien

Bilderserie Einfuhr Saatgetreide Sämereien

Wie ist die Einfuhr von Saatgetreide und Sämereien geregelt?

Für die Einfuhr von Saatgetreide und Sämereien (= Getreide und Ackerfrüchten zur Aussaat: Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Mais, Triticale, Soja, Raps, Rübsen, Zucker- und Runkelrüben sowie Baumwolle) ist keine Generaleinfuhrbewilligung GEB nötig. Seit 9. März 2021 sind die früheren GEB nicht mehr gültig. Geben Sie deshalb keine GEB-Nummern mehr in den Zollanmeldungen an.

Die Einfuhr von Getreide und Ackerfrüchten zur Aussaat untersteht jedoch den Bestimmungen der Vermehrungsmaterial-Verordnung (SR 916.151) sowie den Durchführungsbestimmungen der Saat- und Pflanzgut-Verordnung des WBF (SR 916.151.1). Somit sind die Importeure gegenüber dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auskunftspflichtig und können vor Ort kontrolliert werden, ob die Bestimmungen eingehalten werden:

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.08.2023

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https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/markt/einfuhr-von-agrarprodukten/saatgetreide-und-saemereien.html