Samen von Stieren

Bilderserie Einfuhr Rindersperma

Wie ist die Einfuhr von Samen von Stieren geregelt?

Sie benötigen keine Generaleinfuhrbewilligung GEB um Samen von Stieren zu importieren.

Das Zollkontingent Nr. 12 Samen von Stieren umfasst 800‘000 Dosen pro Jahr. Auf eine Regelung zur Verteilung des Zollkontingents wird verzichtet. Somit können Samen von Stieren das ganze Jahr über zum tiefen Kontingentszollansatz von 10 Rappen pro Dose importiert werden.

Weitere Bedingungen bei der Einfuhr von Samen von Stieren

Für die künstliche Besamung dürfen nur Samen von Stieren vertrieben und übertragen werden, die im Herdebuch einer inländischen oder ausländischen Zuchtorganisation aufgenommen sind. Samen von Stieren mit Erbfehlern muss gekennzeichnet werden.

Abstammungsausweise für Samen von Stieren müssen den gesetzlichen Anforderungen genügen. Sie begleiten den Samen bei der Einfuhr.

Bei Gewinnung, Lagerung und Vertrieb von Samen von Stieren müssen zudem die veterinärrechtlichen Bestimmungen gemäss Tierseuchenverordnung eingehalten werden. 

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 05.01.2023

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