Seit 1. Januar 2021 gilt:
Gesuche, Meldungen und Steigerungsgebote sind über die vom BLW bereitgestellte Internetanwendung www.ekontingente.admin.ch zu übermitteln.
Gesuche, Meldungen und Steigerungsgebote sind über die vom BLW bereitgestellte Internetanwendung www.ekontingente.admin.ch zu übermitteln.
Steigerungsgebote können ausschliesslich mit der Webapplikation www.ekontingente.admin.ch eingereicht werden.
Eingaben per Post, per Fax oder am Schalter sind nicht mehr zulässig und werden nicht berücksichtigt.
Wenn Sie den entsprechenden Newsletter über Versteigerungen in eKontingente abonnieren, werden Sie bei Beginn einer Ausschreibung automatisch via E-Mail informiert.
Alle Informationen und den Antrag für den Zugriff auf die Webapplikation finden Sie unter www.ekontingente.admin.ch.
Unten aufgeführte Daten dienen nur zur Information und sind unverbindlich. Die verbindlichen Ausschreibungen der Versteigerungen auf dieser Website unter der entsprechenden Rubrik, oder in www.eKontingente.admin.ch publiziert.
Die Details zu den Versteigerungen sind in den jeweiligen Ausschreibungen und in der Agrareinfuhrverordnung vom 26. Oktober 2011, AEV; SR 916.01 sowie in der Verordnung vom 26. November 2003 über den Schlachtvieh- und Fleischmarkt (Schlachtviehverordnung, SV; SR 916.341) und in der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen, VEAGOG; SR 916.121.10, aufgeführt.
Die Abonnenten des Newsletters (siehe www.eKontingente.admin.ch) werden direkt per E-Mail über die Versteigerungen informiert
Letzte Änderung 12.09.2024