(Zolltarifnummer: 0701.9010, Schlüssel 914)
Die Hälfte, 3'250 Tonnen, des Teilzollkontingents 14.3 «Speisekartoffeln» wird im Oktober versteigert und die Speisekartoffeln können im Folgejahr vom 1. Januar bis 31. Mai importiert werden.
(Zolltarifnummer: 0701.9010, Schlüssel 914)
Die Hälfte, 3'250 Tonnen, des Teilzollkontingents 14.3 «Speisekartoffeln» wird im Oktober versteigert und die Speisekartoffeln können im Folgejahr vom 1. Januar bis 31. Mai importiert werden.
Die 4'000 Tonnen des Teilzollkontingents 14.4 «Kartoffelprodukte» sind in die folgend aufgeführten Warenkategorien aufgeteilt:
a) Kartoffelhalbfabrikate
b) Kartoffelfertigprodukte (z.B. Pommes Chips, Pommes frites, Croquetten, Gemüsemischungen die Kartoffeln enthalten)
Im Oktober werden nur die Anteile der Warenkategorie b) Kartoffelfertigprodukte versteigert und können dann im Folgejahr vom 1. Januar bis 31. Dezember importiert werden.
(Die Anteile der Warenkategorie a) werden in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung (Windhund an der Grenze) verteilt.)
Die Anteile der Warenkategorie Fertigprodukte des Teilzollkontingents Nr. 14.4 «Kartoffelprodukte» werden als sog. Katoffeläquivalente zugeteilt. Kartoffeläquivalente entsprechen der Menge Frischkartoffeln in kg netto, die es zur Herstellung eines Kilogramms eines bestimmten Kartoffelprodukts braucht.
Die importierten Kartoffelprodukte werden mit einem Faktor (siehe Tabelle unten) in Kartoffeläquivalente umgerechnet und so dem Kontingent belastet. Die Zollansätze (siehe www.tares.ch) werden auf dem Bruttogewicht erhoben, der Kontingentsanteil wird jedoch in kg netto Kartoffeläquivalenten zugeteilt und abgeschrieben.
Tarifnummer |
Umrechnungs |
Warenbezeichnung |
---|---|---|
2001.9031 |
1.55 |
Kartoffelerzeugnisse, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, innerhalb des Zollkontingents Nr. 14 eingeführt (z.B. Kartoffelsalat) |
2004.1012 2004.1013 2004.1092 2004.1093 |
2.50 |
Kartoffeln, in anderer Weise als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, andere als Erzeugnisse der Nr. 2006, , innerhalb des Zollkontingents Nr. 14 eingeführt ( z.B. Pommes frites, Croquetten etc) |
2004.9028 2004.9051 |
0.50 |
Mischungen von Gemüsen, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, gefroren, Kartoffeln enthaltend, innerhalb des Zollkontingents Nr. 14 eingeführt (ausg. mit Zucker haltbar gemacht) |
2005.2021 2005.2022 |
4.00 |
Kartoffeln, in dünnen Scheiben oder feinen Stäbchen, in Fett oder Öl gebacken und extrudierte Erzeugnisse, ungefroren, innerhalb des Zollkontingents Nr. 14 eingeführt (z.B. Pommes Chips) |
2005.2092 2005.2093 |
2.00 |
Kartoffeln, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, ungefroren, innerhalb des Zollkontingents Nr. 14 eingeführt (ausg. Kartoffelzubereitungen in Form von Mehl, Griess oder Flocken und Kartoffeln, in dünnen Scheiben oder feinen Stäbchen, in Fett oder Öl gebacken, extrudierte Erzeugnisse sowie mit Zucker haltbar gemacht) |
2005.9921 2005.9951 |
1.00 |
Mischungen von Gemüsen, ohne Essig zubereitet oder haltbar gemacht, ungefroren, Kartoffeln enthaltend, innerhalb des Zollkontingents Nr. 14 eingeführt (ausg. homogenisiertes Gemüse der Unterpos. 2005.1000, sowie mit Zucker haltbar gemacht) |
Umrechnungsformel:
kg Kartoffelprodukt netto multipliziert mit Umrechnungsfaktor = kg Kartoffeläquivalente (Frischkartoffeln) |
Beispiele:
- Die Einfuhr von 1 kg netto Pommes Chips der Zolltarifnummer 2005.2021 oder 2005.2022 erfordert einen Kontingentsanteil von 4 kg Frischkartoffeln (Umrechnungsfaktor 4).
- Die Einfuhr von 1kg netto Pommes Frites gefroren der Zolltarifnummer 2004.1093 erfordert einen Kontingentsanteil von 2.5 kg Frischkartoffeln (Umrechnungsfaktor 2.5).
Formel:
(AKZA * 1.05 / f ) – (KZA * 1.05 / f) = Maximaler Gebotspreis bei Versteigerung in Rp/kg netto
KZA: Kontingentszollansatz in Rp/kg (siehe www.tares.ch)
AKZA: Ausserkontingentszollansatz Rp/kg (siehe www.tares.ch)
f: Umrechnungsfaktor Frischkartoffeln in Kartoffeläquivalente
Tara: Tarazuschlag: Bei der Warenkategorie Fertigprodukte 5% dh umrechnen mit 1.05 (siehe www.tares.ch)
- Pommes Chips der Zolltarifnummer 2005.1022:
KZA: 70 Fr. / 100kg -> 70 Rp/kg
AKZA: 785 Fr/100kg -> 785 Rp/kg
f: 4
Tara: 5% -> 1.05
Berechnung: (785 * 1.05 / 4 ) – (70 * 1.05 / 4) = 188 Rp/kg netto (maximaler Gebotspreis)
- Pommes Frites der Zolltarifnummer 2004.1093:
KZA: 70 Fr. / 100kg -> 70 Rp/kg
AKZA: 224 Fr/100kg -> 224 Rp/kg
f: 2.5
Tara: 5% -> 1.05
Berechnung: (224 * 1.05 / 2.5 ) – (70 * 1.05 / 2.5) = 65 Rp/kg netto (maximaler Gebotspreis)
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Letzte Änderung 12.01.2023