Versteigerungen von Speisekartoffeln sowie von Kartoffelfertigprodukten
Seit 1. Januar 2021 gilt:
Gesuche, Meldungen und Steigerungsgebote sind über die vom BLW bereitgestellte Internetanwendung www.ekontingente.admin.ch zu übermitteln.
Eingaben per Post, per Fax oder am Schalter sind nicht mehr zulässig und werden nicht berücksichtigt.
Teilzollkontingent 14.3 «Speisekartoffeln»:
(Zolltarifnummer: 0701.9010, Schlüssel 914)
Die Hälfte, 3'250 Tonnen, des Teilzollkontingents 14.3 «Speisekartoffeln» wird im Oktober versteigert und die Speisekartoffeln können im Folgejahr vom 1. Januar bis 31. Mai importiert werden.
Teilzollkontingent 14.4 «Kartoffelprodukte»:
Die 4'000 Tonnen des Teilzollkontingents 14.4 «Kartoffelprodukte» sind in die folgend aufgeführten Warenkategorien aufgeteilt:
a) Kartoffelhalbfabrikate
b) Kartoffelfertigprodukte (z.B. Pommes Chips, Pommes frites, Croquetten, Gemüsemischungen die Kartoffeln enthalten)
Im Oktober werden nur die Anteile der Warenkategorie b) Kartoffelfertigprodukte versteigert und können dann im Folgejahr vom 1. Januar bis 31. Dezember importiert werden.
(Die Anteile der Warenkategorie a) werden in der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung (Windhund an der Grenze) verteilt )
eKontingente
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