Betriebe und Fachpersonen

Beim nationalen und internationalen Transfer von Pflanzenmaterial müssen pflanzengesundheitliche Vorschriften beachtet werden. Dies ist wichtig, um die Einschleppung und Verbreitung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen zu vermeiden. Je nach Ware und Land gelten unterschiedliche handelsrelevante Bestimmungen.

Wieso braucht es Regeln im Handel von Pflanzenmaterial?

Die Gesundheit der Pflanzen ist wichtig für die Ernährungssicherheit, die Lebensqualität (Sauerstoffproduktion, Wohlbefinden), den Tourismus, den Schutz vor Umweltkatastrophen und die Biodiversität. Mit frischem Pflanzenmaterial können Pflanzenkrankheiten und -schädlinge eingeschleppt und verbreitet werden. Dies kann zu hohen Schäden in der Landwirtschaft, im produzierenden Gartenbau und im Wald führen. Um den Handel mit Pflanzenmaterial sicherer zu machen, müssen die pflanzlichen Güter bestimmte Anforderungen erfüllen und von einem Pflanzenpass (für die Schweiz und die EU) oder von einem Pflanzengesundheitszeugnis (für Nicht-EU-Länder) begleitet werden. Bei bestimmten Waren ist die Einfuhr aus Ländern ausserhalb der EU in die Schweiz (und die EU) aufgrund des hohen pflanzengesundheitlichen Risikos verboten.

Letzte Änderung 19.09.2023

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