Beim EPSD melden müssen sich seit 2020 Betriebe, die pflanzliche Waren einführen, ausführen oder in der Schweiz abgeben, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis (Nicht-EU-Länder) oder ein Pflanzenpass (Schweiz und EU) erforderlich ist. Ebenfalls melden müssen sich international tätige Transportunternehmen (Personen und Waren), Postdienste sowie Unternehmen, die ihre Waren mit Fernkommunikationsmitteln (z.B. im Onlinehandel) anbieten.
Die Betriebsmeldepflicht dient insbesondere der Übermittlung von Informationen über neue pflanzengesundheitliche Bestimmungen und Gefahren (z.B. bei einem Ausbruch eines Quarantäneorganismus) an diese Betriebe durch den EPSD.
Die internationalen Flughäfen, die international tätigen Transportunternehmen, die Postdienste sowie die Unternehmen, die ihre Waren mit Fernkommunikationsmitteln anbieten, müssen seit 2020 die Informationen (in Form von Poster, Flyer usw.) an geeigneten Standorten und auf ihren Websites für ihre Kunden zur Verfügung stellen.