Betriebe, die Pflanzenpässe ausstellen müssen, brauchen eine entsprechende Zulassung vom Bundesamt für Landwirtschaft. Zugelassene Betriebe werden regelmässig auf die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen kontrolliert. Wenn Sie pflanzenpasspflichtige Waren produzieren, müssen Sie jährlich die Produktionsparzellen, die Produktionseinheiten und die dort produzierten Waren melden.
Aktuelles
- Die Veriplant AG übernimmt die Betriebskontrollen im Rahmen des Pflanzenpass-Systems (ausser bei Pflanzkartoffeln) und der Zertifizierung von Obstgehölzen und Reben. Mehr dazu hier.
- Der neue Gebührentarif wurde im Gebührenreglement der Veriplant AG publiziert. Das Gebührenreglement tritt am 17.06.2024 in Kraft. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
- Kennen Sie die Kontrollblätter für zugelassene Betriebe? Diese liefern Informationen zum Erkennen der gesetzlich geregelten Schadorganismen, deren Schadbildern und dem richtigen Umgang bei Befall oder Befallsverdacht. Die Kontrollblätter zu den Schadorganismen finden Sie hier.
Noch nicht zugelassen?
Ob Ihr Betrieb zulassungspflichtig ist und Sie Pflanzenpässe für Ihre Waren ausstellen müssen, können Sie unter Pflanzenpass (plantpassport.ch) prüfen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.
Mit dem untenstehenden Formular können Sie einen Antrag auf Zulassung zum Ausstellen von Pflanzenpässen stellen.
Letzte Änderung 24.07.2024
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSDSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 25 50
Kontakt Kontrollorganisation
Veriplant AG Egelshofen 18560 Märstetten
- Tel.
- +41 71 552 07 99