Betriebskontrollen finden grundsätzlich einmal jährlich statt. Ziel dieser Kontrollen ist es, zu prüfen, ob ein Betrieb die Voraussetzungen für die Zulassung und seine Pflichten noch erfüllt. Es gibt zwei Arten von Kontrollen:
Bei der administrativen Kontrolle wird geprüft, ob alle vorgeschriebenen Pflichten vom Betrieb wahrgenommen werden (Buchführungspflicht, Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit, Eigenkontrolle der Parzellen und Waren, korrekte Ausstellung der Pflanzenpässe etc.) und das nötige Wissen dazu vorhanden ist (z. B. Kenntnisse über relevante Schadorganismen und Bekämpfungsmassnahmen).
Bei der phytosanitären Kontrolle wird geprüft, ob die Produktionsflächen und Waren frei von Quarantäneorganismen sind und den Bestimmungen betreffend der geregelten Nicht-Quarantäneorganismen entsprechen (Durchführung von visuellen Kontrollen, Probenahmen und Laboranalysen).
Die neue Kontrollorganisation Veriplant AG
Die Verträge des BLW mit den bundesexternen Kontrollorganisationen waren teilweise über 20 Jahre alt und mussten ersetzt werden. Das BLW hat diese Gelegenheit genutzt, die Betriebskontrollen neu zu organisieren und hat im März 2023 diese Kontrollaufgaben öffentlich ausgeschrieben.
Im September 2023 hat das BLW dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Sicherheit mit Holz (SKSH AG) den Zuschlag für die Kontrollen aller pflanzenpasspflichtigen Waren (ausser Pflanzkartoffeln) erteilt. Die SKSH AG hat eine neue Aktiengesellschaft – die Veriplant AG – gegründet, die ab der Kontrollsaison 2024 die Betriebskontrollen im Rahmen des Pflanzenpass-Systems und der Zertifizierung von Obstgehölzen und Reben übernimmt.
Kontrollsaison 2024
Die Veriplant AG übernimmt auch Aufgaben, die bisher vom EPSD ausgeführt wurden. Dazu gehören beispielsweise der Versand des Schreibens für die Produktionsanmeldung und die Unterstützung der Betriebe im Umgang mit der IT-Anwendung CePa.
Am Prozess für die Durchführung der Betriebskontrollen ändert sich für die Betriebe nichts. An wen Sie sich bei Fragen und Anliegen wenden können, entnehmen Sie der folgenden Übersicht:
FAQ (Häufige Fragen)
Der neue Gebührentarif orientiert sich an den bestehenden Tarifen des BLW und wird im Gebührenreglement der Veriplant AG geregelt, welches am 17.06.2024 in Kraft tritt. Für die regelmässigen Kontrollen im Rahmen des Pflanzenpass-Systems und der Zertifizierung von Vermehrungsmaterial (Obstgehölze und Reben, inkl. Standardmaterial) werden eine Jahrespauschale von 100 Franken und 90 Franken pro Kontrollstunde und kontrollierende Person verrechnet. Die weiteren Gebührenansätze finden Sie im Gebührenreglement.
Diese Gebühren decken die Kosten der Veriplant AG für die Planung, Koordination und Durchführung der Betriebskontrollen nicht. Der Bund entschädigt die Kontrollorganisation für alle übrigen Kosten, die mit den Gebühreneinnahmen nicht gedeckt werden können.
Die Gebühren für Labordiagnosen hat das BLW in einem separaten Preisblatt festgehalten.
Da bisher jede Kontrollorganisation über eigene Gebührentarife verfügte, sind in der Gebührenverordnung des BLW nicht für alle Kontrollen und weiteren Dienstleistungen der Veriplant AG Gebührenansätze geregelt.
Dies kann, muss aber nicht der Fall sein. Wir können Ihnen diesbezüglich keine Information im Voraus geben. Das Verfahren der Betriebskontrollen ist vorgegeben und wird mit jedem und jeder Inspektor/in oder Kontrolleur/in wie bisher ablaufen.
Ja, die EPSD-Inspektor/innen unterstützen die neue Kontrollorganisation Veriplant AG bei der Durchführung der Betriebskontrollen.
Sämtliche Kontrolleure und Kontrolleurinnen der Veriplant AG werden durch den EPSD und den EDSP (Eidgenössischer Dienst für Saat- und Pflanzgut) geschult.
Bei Fragen können Sie uns gerne schriftlich via phyto@blw.admin.ch oder telefonisch unter +41 58 462 25 50 kontaktieren.
Letzte Änderung 31.05.2024