Schädlinge und Krankheiten

Pflanzen bilden die Grundlage unserer Nahrungskette, denn ohne den Anbau von Pflanzen gäbe es weder Nahrung für uns Menschen noch Futter für Tiere. Pflanzen sind zudem ein zentraler Bestandteil der Umwelt, in der wir leben, und umgeben uns in unserem Alltag. Deshalb können Ausbrüche von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen katastrophale Auswirkungen auf unsere Lebensqualität und die Wirtschaft haben. Besonders gefährliche Schadorganismen können die Lebensgrundlage von in der Landwirtschaft und gartenbaulichen Produktion tätigen Betrieben bedrohen und wirken sich negativ auf die Qualität und Preise unserer Nahrungsmittel sowie auf den Zustand und die Funktion unserer Wälder und Parks aus.

Zerstörerische Schadorganismen von Pflanzen können in verschiedensten Formen wie beispielsweise Bakterien, Pilze, Viren oder als Insekten auftreten. Zum Beispiel hat der Feuerbrand (Erwinia amylovora) dem Obstbau in der Schweiz in den letzten 30 Jahren grossen Schaden zugefügt. Für den Wald stellten in den vergangenen Jahren insbesondere Ausbrüche des Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis) eine grosse Gefahr dar. In den kommenden Jahren könnte die Einschleppung und Verbreitung von neuen, besonders gefährlichen Schadorganismen – wie beispielsweise des Bakteriums Xylella fastidiosa, des Japankäfers (Popillia japonica) oder des Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus) – zu schwerwiegenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen führen. Deshalb ist es wichtig, möglichst schnell wirkungsvolle Massnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass solche Schadorganismen in die Schweiz gelangen, oder sie sofort zu vernichten, sobald sie hierzulande entdeckt werden.

Für bestimmte Schadorganismen, die noch nicht in der Schweiz vorkommen oder nur lokal auftreten, besteht eine allgemeine Meldepflicht.

Quarantäneorganismen

Quarantäneorganismen sind Pflanzenkrankheiten oder -schädlinge von potenzieller wirtschaftlicher Bedeutung, die in der Schweiz nicht oder nur lokal auftreten. Für sie gilt eine allgemeine Melde- und Bekämpfungspflicht. Zu den Quarantäneorganismen gehören zum Beispiel das Bakterium Xylella fastidiosa und der Asiatische Laubholzbockkäfer.

Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen

Geregelte Nicht-Quarantäneorganismen (GNQO) sind Krankheitserreger oder Schädlinge, die in der Schweiz weitverbreitet sind und hauptsächlich über spezifische, zum Anpflanzen bestimmte Wirtspflanzen verbreitet werden. Wegen ihrer Verbreitung erfüllen sie die Kriterien für einen Quarantäneorganismus nicht (mehr). Da ihr Auftreten auf oder im Pflanzgut jedoch nicht annehmbare wirtschaftliche Folgen hätte, müssen phytosanitäre Massnahmen bezüglich des Vermehrungsmaterials ergriffen werden. Zu den GNQO gehören beispielsweise der Feuerband beim Kernobst, das Sharka-Virus beim Steinobst, die Rotbandkrankheit der Föhre oder die Apfeltriebsucht.

Letzte Änderung 19.09.2023

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