Das Schutzgebiet für die Flavescence dorée (Goldgelbe Vergilbung der Rebe) wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Pflanzengesundheitsrechts am 1.1.2020 aufgehoben (und damit auch der entsprechende Schutzgebiet-Pflanzenpass für Vitis). Neu gelten aber in ganz Europa strengere Bedingungen für die Produktion und das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzgut von Vitis hinsichtlich dieses Quarantäneorganismus.
Amtliche Feststellung, dass die zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen:
a. aus einem Gebiet stammen, das bekanntermassen frei von Grapevine flavescence dorée phytoplasma ist,
oder
b. aus einem Betriebsteil stammen, wo:
i. seit dem Beginn der letzten vollständigen Vegetationsperiode im Betriebsteil und in der unmittelbaren Umgebung keine Symptome von Grapevine flavescence dorée phytoplasma auf Vitis spp. festgestellt wurden und, im Falle von Vemehrungsmaterial von Vitis spp., seit dem Beginn der letzten zwei vollständigen Vegetationsperioden im Betriebsteil und in der unmittelbaren Umgebung keine Symptome von Grapevine flavescence dorée phytoplasma festgestellt wurden,
ii. eine Überwachung der Vektoren durchgeführt wird und geeignete Behandlungen zur Kontrolle von Vektoren von Grapevine flavescence dorée phytoplasma durchgeführt werden,
iii. Pflanzen von Vitis L. in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsteils während der Vegetationsperiode in Bezug auf Symptome von Grapevine flavescence dorée phytoplasma überwacht und bei Auftreten von Symptomen entfernt wurden oder getestet und als frei vom Schadorganismus befunden worden sind,
oder
c. einer Warmwasserbehandlung gemäss Internationalen Standards unterzogen wurden.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 02.02.2023
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSDSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 25 50
- Fax
- +41 58 462 26 34