Ralstonia pseudosolanacearum

Ralstonia pseudosolanacearum ist ein Bakterium, welches zum Ralstonia solanacearum-Artenkomplex gehört und in der Schweiz sowie in der EU als Quarantäneorganismus geregelt ist. Das Bakterium lebt im Boden und kann zahlreiche Pflanzenarten befallen. Dies führt zu massiven Schäden an Pflanzen, Welke der Blätter und Fäulnis des Wurzelstocks.

Die Verbreitung des Bakteriums über grosse Distanzen erfolgt vor allem durch befallenes Pflanzenmaterial, welches noch keine Symptome zeigt. Lokal wird das Bakterium durch Werkzeuge, infiziertes Pflanzen- oder Erdmaterial weiterverbreitet. Zudem kann es sich im Drainagewasser oder sogar Oberflächengewässer befinden, und somit benachbarte Pflanzen befallen. Das Bakterium kann im Boden überwintern. Ideale Temperaturen für das Überleben und die Vermehrung liegen zwischen 24 – 35°C. Das Bakterium ist für Mensch und Tier ungefährlich.

Nachweis des Quarantäneorganismus in der Schweiz

Der Eidgenössische Pflanzenschutzdienst (EPSD) wurde im Juli 2023 von einem EU-Mitgliedstaat informiert, dass möglicherweise befallene Ingwer-Pflanzen in die Schweiz geliefert wurden. In den belieferten Betrieben wurden Ingwer-Proben entnommen und im Labor von Agroscope analysiert.

Aktuell konnte R. pseudosolanacearum in sieben verschiedenen Kantonen nachgewiesen werden. Betroffen sind zwölf Betriebe (Stand 22.08.2023), welche Ingwer angebaut haben. In weiteren Betrieben, die möglicherweise befallenes Material angepflanzt haben, sind Untersuchungen noch am Laufen.

Das Bakterium war bereits 2016/2017 in drei Kantonen auf Rosenstöcken festgestellt worden und konnte damals vollständig getilgt werden.

Welche Pflanzen werden befallen?

Ralstonia pseudosolanacearum hat ein sehr breites Wirtsspektrum und kann nachweislich mehr als 200 Pflanzenarten befallen, insbesondere Nachtschattengewächse.  Bei den Kulturpflanzen können unter anderem  Kartoffeln, Tomaten, Auberginen, Paprika, Ingwer, Kurkuma, Kohl, Petersilie, Heidelbeeren und Erdnüsse betroffen sein. Bei den Zierpflanzen zählen Rosengewächse und Chrysanthemen zu den Wirtspflanzen. Auch Wildpflanzen wie Wallwurz, Schwarzer Nachtschatten und Fuchsschwanzgewächse können von diesem Bakterium befallen werden.

Was passiert mit befallenen Pflanzen?

Das Bakterium dringt in der Regel durch das Wurzelwerk in die Pflanze ein und verbreitet sich in den Wasserbahnen weiter. Dadurch kommt es zur Welke und dem Absterben der Pflanze. Gut sichtbare Symptome eines Befalls sind daher die Welke der Blätter sowie die Fäulnis des Wurzelwerks.

 

Strategie des Bundesamtes für Landwirtschaft

Das Bundesamt für Landwirtschaft verfolgt zusammen mit den zuständigen kantonalen Stellen die Strategie der Tilgung des Bakteriums. Die Tilgungsmassnahmen werden von den Kantonen angeordnet (Ausnahme: bei Betrieben, welche für das Ausstellen von Pflanzenpässen zugelassen sind, werden die Massnahmen vom Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst angeordnet). Der Bund übernimmt eine koordinative Rolle zwischen den Kantonen, da mehrere Kantone gleichzeitig betroffen sind.

Die Pflanzen in Einheiten mit positiv getesteten Ingwer-Pflanzen müssen vernichtet werden. Das Gewächshaus oder die Tunnel müssen danach dekontaminiert werden und es müssen sehr strenge Hygienemassnahmen eingehalten werden. In den kommenden Monaten dürfen keine Pflanzen auf den befallenen Parzellen angebaut werden. Der Boden muss luftdicht abgedeckt werden, um den Bakterien Luft- und Nahrungszufuhr zu entziehen. Ausserdem dürfen in den nächsten drei Jahren keine Wirtspflanzen kultiviert werden. Nur so ist eine Tilgung des Bakteriums im Boden möglich.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 24.08.2023

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
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