Für besonders gefährliche Schadorganismen, die nicht bereits als Quarantäneorganismen geregelt sind, können unter definierten Voraussetzungen befallsfreie Gebiete als Schutzgebiete ausgeschieden werden.
Schweiz
In der Schweiz existiert aktuell nur ein Schutzgebiet: Der ganze Kanton Wallis gilt als Schutzgebiet für den Feuerbrand (Erwinia amylovora).
Pflanzen, frische Pflanzenteile (ausser Samen und Früchte) und lebender Blütenstaub zur Bestäubung von Wirtspflanzen von Feuerbrand dürfen nur mit einem Schutzgebiet-Pflanzenpass ins Wallis überführt werden und im Wallis abgegeben werden. Dies gilt auch für Privatpersonen, die solche Pflanzen für den Eigengebrauch in ein Schutzgebiet einführen möchten.
Pflanzenmaterial folgender Gattungen benötigt einen Schutzgebiet-Pflanzenpass für dessen Überführung und Abgabe im Kanton Wallis:
- Amelanchier (Felsenbirnen)
- Chaenomeles (Zierquitten)
- Crataegus (Weissdorn)
- Cydonia (Quitte)
- Eriobotrya (Wollmispeln)
- Malus (Apfel)
- Mespilus (Mispel)
- Pyracantha (Feuerdorn)
- Pyrus (Birne)
- Sorbus (Mehlbeeren)
EU
In der EU existieren Schutzgebiete für verschiedene Schadorganismen. Wer in diese Schutzgebiete Pflanzenmaterial exportieren möchte, muss beachten, dass für bestimmte Waren höhere Anforderungen erfüllt sein müssen und ein Schutzgebiet-Pflanzenpass vorgeschrieben ist (dies gilt auch für Privatpersonen).
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 04.05.2020
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSDSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
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- +41 58 462 25 50
- Fax
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