Im Onlineshop ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, aus welchem Land die Samen herkommen. Es ist daher wichtig, dies vorgängig abzuklären, damit das Saatgut in die Schweiz eingeführt werden kann. Folgende Möglichkeiten gibt es:
1. Die Samen stammen aus der EU oder der Schweiz:
Der Versand von Saatgut aus der EU und der Schweiz ist grundsätzlich ohne weitere Auflagen aus pflanzengesundheitlicher Sicht möglich. Es gilt jedoch zu beachten, dass für die Aussaat bestimmte Samen der folgenden Gattungen und Arten ein Pflanzenpass vorgeschrieben ist:
- Capsicum spp. (Paprika/Peperoni)
- Pinus spp. (Kiefern)
- Pseudotsuga menziesii (Gewöhnliche Douglasie)
- Solanum lycopersicum (Tomatensamen)
- Solanum tuberosum (Echte Kartoffelsamen)
Forstliches Saatgut unterliegt teilweise der Bewilligungspflicht durch das Bundesamt für Umwelt (BAFU), siehe Forstliches Vermehrungsgut.
Für alle anderen Samen ist momentan bei der Abgabe an Privatpersonen auch im Fernabsatz (z. B. Onlinehandel) zwischen der EU und der Schweiz kein Pflanzenpass notwendig.
2. Die Samen stammen aus einem Drittland (sowie die Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla, franz. Überseegebiete)
Samen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten dürfen nur mit einem gültigen Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden.
Das Pflanzengesundheitszeugnis wird von einer amtlichen Stelle (Phytosanitary Service) im Ursprungsland ausgestellt und darf nicht älter als 14 Tage sein.
Für gewisse Pflanzensamen ist ein Pflanzengesundheitszeugnis mit Zusatzerklärungen (Additional declaration) erforderlich.
Für die genauen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an phyto@blw.admin.ch oder +41 58 462 25 50
Es gibt auch Samen, die gänzlich zur Einfuhr verboten sind, oder geschützte Arten, welchen ein Artenschutzzeugnis (CITES) beiliegen muss.