Schweiz und EU

Die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die EU bilden einen gemeinsamen pflanzengesundheitlichen Raum, in dem Pflanzenmaterial grundsätzlich frei transportiert werden kann (keine systematischen Kontrollen an der Grenze). In einigen Fällen sind dennoch gesetzliche Einschränkungen zu beachten, die auf dieser Seite zusammengefasst sind.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich (mit Ausnahme von Nordirland) für den Handel mit pflanzlichen Waren als Nicht-EU-Land (für weitere Informationen, siehe unten).

Austausch mit der EU

Pflanzenpasspflichtige Waren (z.B. Pflanzen, s. unten) dürfen prinzipiell nur mit einem Pflanzenpass in die Schweiz eingeführt oder in die EU ausgeführt werden. Ausnahme: Sie importieren die Waren in Ihrem persönlichen Reisegepäck, dann ist kein Pflanzenpass vorgeschrieben.

Quarantänezonen

Aus Gebieten in der Schweiz und der EU, in denen ein Quarantäneorganismus auftritt, dürfen bestimmte Waren nur mit einem Pflanzenpass hinaus transportiert werden.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 14.04.2022

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Tel.
+41 58 462 25 50

phyto@blw.admin.ch

www.pflanzengesundheit.ch

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