Die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die EU bilden einen gemeinsamen pflanzengesundheitlichen Raum, in dem Pflanzenmaterial grundsätzlich frei transportiert werden kann (keine systematischen Kontrollen an der Grenze). In einigen Fällen sind dennoch gesetzliche Einschränkungen zu beachten, die auf dieser Seite zusammengefasst sind.
Hinweis: Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich (mit Ausnahme von Nordirland) für den Handel mit pflanzlichen Waren als Nicht-EU-Land (für weitere Informationen, siehe unten).