Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dürfen in der Schweiz nicht angebaut werden. Das BLW überwacht den Vollzug des für die Landwirtschaft relevanten Gentechnikrechts und ist das Kompetenzzentrum des Bundes für diesen Bereich.
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) werden definiert als lebende Organismen (Pflanzen, Tiere, Bakterien usw.), deren Erbgut durch einen nicht natürlichen Mechanismus verändert wurde. In der Schweiz ist der Anbau von GVO verboten. Vier GVO sind derzeit hierzulande jedoch als Tierfutter zugelassen, während in den Bereichen Saatgut, Pflanzenschutzmittel und Dünger keine GVO zugelassen und auch keine entsprechenden Bewilligungsgesuche hängig sind.
Mit einem regelmässigen und umfassenden Monitoring von Importsaatgut und ganz allgemein von vermehrungsfähigem Pflanzenmaterial soll die Gesetzeskonformität der Branchen sichergestellt werden. Die Qualität und Treffsicherheit der Kontrollen auf ein allfälliges Vorhandensein von GVO sind ein grosses Anliegen der Bundesbehörden.
Die drei Hauptaspekte der Freisetzung von GVO werden in der Schweiz nach unterschiedlichen Verfahren und unter Einbezug verschiedener Bundesämter kontrolliert:
- Das Monitoring der Freisetzung in der Umwelt wird vom BAFU vollzogen, gestützt auf die Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911) und das Gentechnikgesetz (GTG, SR 814.91).
- Das Monitoring von GVO-Spuren in der Nahrungskette wird vom BLV vollzogen und an die kantonalen Laboratorien übertragen, gestützt auf die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL, SR 817.022.51).
- Das Monitoring von GVO-Spuren in Futtermitteln wird im Auftrag des BLW von Agroscope vollzogen, gestützt auf die Futtermittel-Verordnung (FMV, SR 916.307).
- Das Monitoring von GVO in Importsaatgut wird vom BLW und Agroscope vollzogen, gestützt auf die Vermehrungsmaterial-Verordnung (SR 916.151).
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 25.05.2023
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Schwarzenburgstrasse 1653003 Bern