GVO in der Landwirtschaft

Gentechnisch veränderten Organismen (GVO) dürfen in der Schweiz nicht angebaut werden. Das BLW überwacht den Vollzug des für die Landwirtschaft relevanten Gentechnikrechts und ist das Kompetenzzentrum des Bundes für diesen Bereich.

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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) werden definiert als lebende Organismen (Pflanzen, Tiere, Bakterien usw.), deren Erbgut durch einen nicht natürlichen Mechanismus verändert wurde. In der Schweiz ist der Anbau von GVO verboten. Vier GVO sind derzeit hierzulande jedoch als Tierfutter zugelassen, während in den Bereichen Saatgut, Pflanzenschutzmittel und Dünger keine GVO zugelassen und auch keine entsprechenden Bewilligungsgesuche hängig sind.

Mit einem regelmässigen und umfassenden Monitoring von Importsaatgut und ganz allgemein von vermehrungsfähigem Pflanzenmaterial soll die Gesetzeskonformität der Branchen sichergestellt werden. Die Qualität und Treffsicherheit der Kontrollen auf ein allfälliges Vorhandensein von GVO sind ein grosses Anliegen der Bundesbehörden.

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Letzte Änderung 25.05.2023

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