2021 legte das Parlament das Ziel fest, das Risiko von Pflanzenschutzmitteln für Grundwasser, Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume bis 2027 um 50 Prozent zu senken (LwG, Art. 6b). Es wurden Indikatoren entwickelt und vom Bundesrat festgelegt, um die Entwicklung des Risikos zu berechnen (Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, Art. 10c).
Diese Indikatoren basieren auf dem potenziellen Risiko der verschiedenen Wirkstoffe (Risikoscore), der behandelten Fläche für jeden Wirkstoff (berechnet aus den Verkaufsmengen) und den Massnahmen, die zur Risikominderung ergriffen wurden (Expositionsfaktor). Mit diesen Indikatoren kann die Entwicklung des Risikos über die Zeit verfolgt werden.

Grundwasser
Der Indikator zeigt eine Abnahme des Risikos für die Belastung des Grundwassers mit Abbauprodukten (Metaboliten) um mehr als 50 Prozent verglichen mit der Referenzperiode 2012-2015. Entscheidend beigetragen haben der Bewilligungsrückzug von Dichlobenil 2013 sowie Chlorothalonil und Chloridazon 2020.

Die Anwendung von Metazachlor, Dimethachlor, S-Metolachlor und Terbuthylazine wird im Rahmen der Direktzahlungen (ÖLN) ab 1. Januar 2023 verboten. Mit diesen neuen Einschränkungen werden die Risiken weiter gesenkt. Weil das Grundwasser meist mehrere Jahre bis Jahrzehnte im Untergrund verweilt, wird sich die Verbesserung der Wasserqualität erst verzögert in den Grundwassermessungen zeigen.
Oberflächengewässer
Der Indikator zeigt tendenziell eine Abnahme des Risikos im Vergleich zur Referenzperiode 2012-2015. Dieser Indikator wird stark durch die Anwendung einzelner Insektizide bestimmt.

Zusätzliche Massnahmen werden ab 1. Januar 2023 die Risiken für Oberflächengewässer weiter senken. So ist die Anwendung von Insektiziden mit erhöhtem Risikopotenzial für direktzahlungsberechtigte Betriebe (ÖLN) nur noch möglich, wenn keine anderen für Wasserorganismen weniger gefährlichen Wirkstoffe zur Verfügung stehen. Weiter müssen im ÖLN zusätzliche Massnahmen gegen die Abschwemmung und Abdrift umgesetzt werden. Die Kontrollen und Förderungen der Waschplätze werden helfen, die punktuellen Einträge über die Kanalisation weiter zu reduzieren.
Naturnahe Lebensräume
Der Indikator zeigt noch keine Veränderung des Risikos. Der Bundesrat hat zusätzliche Massnahmen für direktzahlungsberechtigte Betriebe (ÖLN) beschlossen, damit die Risiken ab 1. Januar 2023 reduziert werden. Die obligatorische Reduktion der Abdrift mit beispielsweise Injektordüsen ist eine dieser Massnahmen. Das Verbot der Verwendung bestimmter Insektizide im Rahmen der Direktzahlungen (ÖLN), wenn ein weniger gefährliches Alternativprodukt zugelassen ist, wird ebenfalls zur Verringerung des Risikos für naturnahe Lebensräume beitragen.

Die Risikoscores, durchschnittlichen Aufwandmengen und Expositionsfaktoren sowie die Risikowerte des Indikators für jeden einzelnen Wirkstoff sind in der Excel-Tabelle unter Dokumentation zu finden. Ebenso die Publikation zur Berechnungsmethode der Indikatoren und die Studie zum Umsetzungsgrad der Massnahmen in der Praxis. Die PSM-Verkaufszahlen sind unter untenstehendem Link zu finden.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 20.03.2023