Risikoindikatoren Pflanzenschutzmittel

2021 legte das Parlament das Ziel fest, das Risiko von Pflanzenschutzmitteln für Grundwasser, Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume bis 2027 um 50 Prozent zu senken (LwG, Art. 6b). Es wurden Indikatoren entwickelt und vom Bundesrat festgelegt, um die Entwicklung des Risikos zu berechnen (Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft, Art. 10c).

Diese Indikatoren basieren auf dem potenziellen Risiko der verschiedenen Wirkstoffe (Risikoscore), der behandelten Fläche für jeden Wirkstoff (berechnet aus den Verkaufsmengen) und den Massnahmen, die zur Risikominderung ergriffen wurden (Expositionsfaktor). Mit diesen Indikatoren kann die Entwicklung des Risikos über die Zeit verfolgt werden.

DE Formel

Grundwasser
Der Indikator zeigt einen Rückgang des Risikos einer Grundwasserbelastung durch Abbauprodukte (Metaboliten) um mehr als 50 % in den Jahren 2020 bis 2022 im Vergleich zur Referenzzeitraum 2012 bis 2015. Massgeblich dazu beigetragen haben der Zulassungsentzug von Dichlobenil im Jahr 2013 sowie von Chlorothalonil und Chloridazon im Jahr 2020. Durch den Rückgang des Einsatzes von S-Metolachlor ist das Risiko für das Grundwasser in den letzten Jahren weiter gesunken.
 

3_Indikator_Grundwasser

Ab dem 1. Januar 2023 treten weitere Massnahmen in Kraft, die die Risiken für das Grundwasser noch weiter reduzieren werden. Die Anwendung von Metazachlor, Dimethachlor, S-Metolachlor und Terbuthylazin wird im Rahmen der Direktzahlungen (ÖLN) verboten.

Da das Grundwasser in der Regel mehrere Jahre bis Jahrzehnte im Untergrund verbleibt, wird sich die Verbesserung der Wasserqualität erst mit Verzögerung in den Grundwassermessungen zeigen.

Oberflächengewässer
Der Indikator zeigt tendenziell eine Abnahme des Risikos im Vergleich zur Referenzperiode 2012-2015. Der Indikator wird allerdings stark durch den Einsatz einzelner Insektizide bestimmt.
 

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Ab dem 1. Januar 2023 wurden im Rahmen der Direktzahlungen (ÖLN) weitere Massnahmen umgesetzt, die zu einer weiteren Reduktion des Risikos für Oberflächengewässer führen. So ist der Einsatz von Insektiziden mit erhöhtem Risikopotenzial für direktzahlungsberechtigte Betriebe (ÖLN) nur noch möglich, wenn keine anderen für Wasserorganismen weniger gefährlichen Wirkstoffe zur Verfügung stehen. Zudem müssen im ÖLN zusätzliche Massnahmen gegen die Abschwemmung und Abdrift umgesetzt werden. Die Kontrolle und Förderung von Waschplätze tragen weiterhin zur Reduktion von punktuellen Einträgen über die Kanalisation bei.

Naturnahe Lebensräume
Der Indikator zeigt einen positiven Trend zur Reduktion des Risikos. Allerdings ist die Entwicklung noch wenig deutlich.
 

2_Indikator_Naturnahe Lebensräume

Der Bundesrat hat zusätzliche Massnahmen für direktzahlungsberechtigte Betriebe (ÖLN) beschlossen, um die Risiken ab dem 1. Januar 2023 zu reduzieren. Einer dieser Massnahmen ist die obligatorische Abdriftminderung mit z.B. Injektordüsen. Das Verbot des Einsatzes von bestimmten Insektiziden im Rahmen der Direktzahlungen (ÖLN), wenn ein weniger gefährliches Alternativprodukt zugelassen ist, trägt ebenfalls zur Reduktion des Risikos für naturnahe Lebensräume bei.

Die Risikoscores, durchschnittlichen Aufwandmengen und Expositionsfaktoren sowie die Risikowerte des Indikators für jeden einzelnen Wirkstoff sind in der Excel-Tabelle unter Dokumentation zu finden. Ebenso die Publikation zur Berechnungsmethode der Indikatoren und die Studie zum Umsetzungsgrad der Massnahmen in der Praxis. Die PSM-Verkaufszahlen sind unter untenstehendem Link zu finden.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 11.01.2024

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