Wie die Vielfalt der Lebensräume und die Artenvielfalt gehört auch die Vielfalt innerhalb einer Art, die genetische Vielfalt, zur Biodiversität. Sie bildet eine wichtige Grundlage für eine abwechslungsreiche Ernährung. Das Bundesamt für Landwirtschaft setzt sich für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der genetischen Kulturpflanzenvielfalt ein. Dazu gehören sowohl Kulturarten als auch deren wilde Verwandte. Der Fokus liegt auf dem Erhalt der Sortenvielfalt. So werden beispielsweise fast 1200 alte Apfelsorten wie die Berner Rosen erhalten.
Die Vielfalt der Arten und Sorten ist Teil der Biodiversität und eine wichtige Grundlage für eine abwechlungsreiche Ernährung.

Die genetische Vielfalt ist ein Erbe, welches an die zukünftigen Generationen weitergegeben werden muss. Dazu kommt, dass insbesondere die Pflanzenzüchtung auf genetisch diverses Ausgangsmaterial angewiesen ist. Sie sieht sich mit Herausforderungen wie neuen Krankheiten und Schädlingen, Bevölkerungswachstum oder limawandel konfrontiert. Um angepasste, ertragreiche und nachhaltige Sorten entwickeln zu können, braucht sie ein grosses Reservoir an unterschiedlichen Ausgangslinien.
Sind Merkmale wie beispielsweise Krankheitsresistenz oder Ertrag bekannt, kann die Forschung die alten Sorten nutzen um herzuleiten, welche Gene für die Ausprägung der Merkmale verantwortlich sind. Das Wissen über die genetische Grundlage erleichtert die Züchtung enorm.
Unabhängig von einer möglichen zukünftigen Nutzung entspricht die Erhaltung der Vielfalt einem gesellschaftlichen Bedürfnis. Viele traditionelle Sorten haben eine kulturelle Bedeutung und sind mit Bräuchen verknüpft. Hier gilt es nicht nur das Pflanzenmaterial, sondern auch das Wissen zu den alten Sorten zu bewahren.
Nicht zuletzt kann die direkte Nutzung von alten Sorten, Raritäten und vernachlässigten Kulturen Vielfalt auf den Teller bringen und so Konsumentinnen und Konsumenten erfreuen.
Herzstück der Aktivitäten auf Bundesebene ist seit 1999 der Nationale Aktionsplan zur Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt, der NAP-PGREL. Er orientiert sich am Globalen Aktionsplan der FAO. Die Schwerpunkte des Aktionsplans sind die Erhaltung und Nutzung von alten Sorten und die Förderung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit. Die Massnahmen umfassen die Erarbeitung von Grundlagen, diverse Programme für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung sowie Sensibilisierungsprogramme. Von 2019 – 2022 läuft die sechste Förderphase. Weitere Informationen zum NAP-PGREL sind auf der entsprechenden Seite zu finden.
Seit 1. Januar 2016 ist die Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (PGRELV, SR 916.181) in Kraft. Sie regelt die Rolle des Bundes bei der Erhaltung. Mit der PGRELV werden internationale Verpflichtungen gemäss der Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) und dem Internationalen Vertrag über PGREL (International Treaty) erfüllt.
Mit geeigneten Rahmenbedingungen wie der Nischensorten-Regelung wird eine nachhaltige Nutzung erleichtert.
Auf internationaler Ebene setzt sich die Schweiz für einen einfachen Zugang zu den pflanzengenetischen Ressourcen und einen gerechten Vorteilsausgleich ein.
Der beste Weg, die Vielfalt zu erhalten, ist sie zu nutzen. Verschiedene Stiftungen und Vereine haben sich zum Ziel gesetzt, die Vielfalt zu erhalten und verfügbar zu machen. Spezialisierte Produzenten haben eine breite Palette an alten, seltenen oder besonderen Sorten im Sortiment. Für den Eigenanbau können sowohl Saatgut als auch Setzlinge erworben werden.
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Letzte Änderung 25.05.2023
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