Mit dem NAP-PGREL fördert der Bund die Vielfalt auf dem Feld und im Teller – damit auch unsere Kindeskinder aus dem Vollen schöpfen können.
Der Nationale Aktionsplan PGREL
Seit 1999 läuft der Nationale Aktionsplan zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, kurz NAP-PGREL. Um die Sortenvielfalt bei den landwirtschaftlich bedeutenden Pflanzen zu erhalten, werden verschiedene Massnahmen getroffen. Diese können in drei Kategorien eingeteilt werden: Bereitstellen von Grundlagen, Erhaltung und nachhaltige Nutzung sowie Sensibilisierung. Die Umsetzung erfolgt in Form von Projekten in Zusammenarbeit mit diversen Organisationen, die meist regional oder national tätig sind. Über 600 Projekte konnten bereits unterstützt werden. Ein Verzeichnis von allen Projekten ist auf dem Nationalen Informationssystem PGREL (PGREL-NIS) zu finden.
In der Anfangszeit des Nationalen Aktionsplanes wurden viele Grundlagen erarbeitet. Mit Literaturstudien wurde bestimmt, welche Sorten aus der Schweiz stammen oder hier eine Bedeutung hatten. Die noch vorhandene Vielfalt wurde aufgespürt und die gefundenen Herkünfte – auch Akzessionen genannt – wurden provisorisch abgesichert. Diese Arbeit ist weitgehend abgeschlossen.
Zurzeit laufen noch diverse Beschreibungsarbeiten. Anhand der Beschreibungen können die Akzessionen Sorten zugeordnet sowie Duplikate identifiziert werden. Sie sind darum eine wichtige Grundlage für die Entscheidung, was aus der provisorischen in die definitive Erhaltung überführt werden soll. Die Daten und Informationen, die im Rahmen des NAP-PGREL erarbeitet werden, werden öffentlich zugänglich auf dem PGREL-NIS zur Verfügung gestellt.
In über 50 Sammlungen, die über die ganze Schweiz verteilt sind, wird die genetische Vielfalt erhalten. Die Bandbreite der Sammlungen reicht von der Kartoffelsammlung in Maran (GR) über die Reben- sammlung in Mezzana (TI) und die Hochstammsammlung in Courgenay (JU) bis zum In-vitro-Nuklearstock in Changins (VD). Die von der Akzessionenzahl her grösste Sammlung ist die Genbank von Agroscope in Changins, in welcher Samen von über 10‘000 unterschiedlichen Akzessionen eingelagert sind.
Viele alte Sorten entsprechen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen des Anbaus oder des Marktes. Um die Nutzung der breiten genetischen Vielfalt zu fördern, kann das BLW entsprechende Projekte mit Finanzhilfen unterstützen. Insbesondere Weiterentwicklungen und züchterische Bearbeitungen von Sorten für Nischenmärkte, aber auch weiterführende Beschreibungen werden gefördert.
Schaugärten in verschiedenen Teilen der Schweiz vermitteln einen Eindruck von der Nutzpflanzenvielfalt. In Führungen, Kursen, Ausstellungen und Publikationen wird auf die Bedeutung der Vielfalt hingewiesen. Für solche Sensibilisierungsmassnahmen können beim BLW Finanzhilfen beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass höchstens 50 Prozent der Kosten (jährlich max. 25‘000 Franken) übernommen werden können.
So reichen Sie ein Projektgesuch ein
Sie haben die Möglichkeit, Projektgesuche einzureichen, die sich mit der pflanzengenetischen Vielfalt beschäftigen und für die Schweizer Landwirtschaft relevant sind. Bei der Projekteingabe sind die Schwerpunkte zu beachten.
Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen nach Artikel 7 der PGRELV (SR 916.181) ist, dass das Projekt zu einer vielfältigen, innovativen oder nachhaltigen Landwirtschaft in der Schweiz beiträgt. Die Projekte können weiterführende Beschreibungen, die Bereitstellung von gesundem Basisvermehrungsmaterial oder die Züchtung bzw. Weiterentwicklung von Sorten beinhalten, die für den Nischenmarkt bestimmt sind.
Wie bei Finanzhilfen üblich werden die Projekte nicht vollumfänglich finanziert. Die Projektnehmer müssen möglichst hohe Anteile an Eigenmitteln oder weiteren Drittmitteln einbringen. Im Gegenzug zur Unterstützung durch den Bund wird erwartet, dass bei einer erfolgreichen Vermarktung der Ergebnisse/Produkte ein Solidaritätsbeitrag in den „Benefit Sharing Fund“ des Internationalen Vertrags eingezahlt wird.
Bitte verwenden Sie bei der Gesuchseinreichung das Antragsformular für Finanzhilfegesuche.
Finanzhilfeanträge können jeweils zum 31. Mai per E-Mail (genres@blw.admin.ch) eingereicht werden. Frühester Startbeginn ist der 1. Januar des Folgejahres. Die Finanzhilfen werden für maximal vier Jahre gewährt. Bei Bedarf kann ein Verlängerungsantrag für weitere vier Jahre gestellt werden.
Erhaltungsprojekte (inkl. Sammlungen) nach Artikel 6 der PGRELV sind an die vierjährigen Phasen des NAP-PGREL gebunden. Die Phase VII läuft von 2023 - 2026. Anträge für Projekte, die zu Beginn der Phase an- bzw. weiterlaufen sollen, müssen bis 31. Mai 2022 per E-Mail (genres@blw.admin.ch) eingereicht werden.
Bitte verwenden Sie bei der Gesuchseinreichung das aktuelle Antragsformular für Erhaltungsprojekte bzw. für Sammlungen und Vermehrungen.
Für Sammlungen, welche bereits für Phase VI und VII bewilligt wurden, müssen keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Bei der Ausarbeitung der Projektgesuche sind die Schwerpunkte zu beachten.
Nach dem Eingang wird das Gesuch von unseren PGREL-Expertinnen und -Experten geprüft. Thematisch passende Projekte werden insbesondere auf Handlungsbedarf, inhaltliche Qualität, Nachhaltigkeit, Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken geprüft. Bei Bedarf werden weitere interne oder externe Experten beigezogen.
Sämtliche fristgerecht eingereichten Projekte werden in Evaluationssitzungen besprochen. Bei einem positiven Entscheid wird mit dem Antragsteller ein Vertrag ausgearbeitet. Unter Umständen werden Korrekturen oder Vorarbeiten verlangt.
Ihr laufendes Projekt
Wir empfehlen Ihnen, mit dem Projektstart zu warten, bis Sie den unterzeichneten Vertrag haben. Bitte beachten Sie bei der Führung des Projektes die vertraglichen Vereinbarungen.
Bei jeder Kommunikation nach aussen sind die NAP-PGREL-Kommunikationsvorgaben einzuhalten. Wenn Sie das BLW-Logo für ein NAP-PGREL-Projekt benötigen, senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:
- Projektname
- Verwendungszweck des Logos
- gewünschte Sprache (Deutsch, Französisch, Italienisch)
- gewünschtes Format (Hochformat oder Querformat)
- gewünschte Farbe (schwarz-weiss oder rot)
Bitte senden Sie uns rechtzeitig das Gut zum Druck für die Überprüfung der korrekten Verwendung.
In der Regel erfolgt die Berichterstattung jährlich. Der Zeitplan wird für die einzelnen Projekte jeweils im Vertrag festgehalten. Am Ende des Projekts wird ein Schlussbericht zuhanden des BLW verfasst. Die Berichte müssen sowohl auf PGREL-NIS dem Projekt angehängt als auch unterschrieben per Mail an genres@blw.admin.ch eingereicht werden.
Der Bericht soll anhand der vertraglich vereinbarten Indikatoren Auskunft über die Erreichung der (Teil-)Ziele geben.
Folgende Punkte müssen zwingend auf jedem Bericht zu finden sein:
- Projektnummer und –titel
- Projektnehmer
- Jahr der Berichterstattung
- Zusammenfassung (max. 1000 Zeichen), welche für die Veröffentlichung auf dem PGREL-NIS geeignet ist.
Wo spezifische Jahresberichtsformulare vorgegeben sind (z.B. bei Schaugärten oder Sammlungen), verwenden Sie bitte das entsprechende Formular.
Für Projekte, die in der Phase VI angelaufen sind, gilt:
Für die Abrechnung benutzen Sie bitte das Abrechnungsformular für Ihren Projekttyp. Für provisorische Abrechnungen (vor Einreichung der Rechnung) müssen keine Belege angehängt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dem Abrechnungsformular im Blatt «Anleitung».
Die definitiven Jahresabrechnungen müssen in der Regel zusammen mit den Jahresberichten bis Ende Februar des Folgejahres eingereicht werden. Mit der Jahresabrechnung müssen auch sämtliche Belege eingereicht werden.
Für Projekte, die in der Phase VI angelaufen sind, gilt:
Finanzhilfen (O- und NN-Projekte): Nach Unterzeichnung der Verträge können Sie die erste Akontorechnung einreichen. Die Rechnungen für die weiteren Jahre können nach Einreichung der Abrechnung und ggf. des Jahresberichts des Vorjahres gestellt werden. Die Rechnungen müssen immer bis spätestens 31. Oktober des betreffenden Jahres eingehen.
Alle Rechnungen müssen zwingend als E-Rechnungen gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass bei fehlerhafter Rechnungstellung die E-Rechnung zurückgewiesen werden muss. Sie haben deshalb die Möglichkeit, uns die Rechnung vorab per E-Mail zur Überprüfung zuzuschicken, bevor Sie die E-Rechnung offiziell einreichen.
Leistungsaufträge (P- und S-Projekte): Rechnungen können nur gestellt werden, wenn zuvor eine provisorische Abrechnung eingereicht wurde. Sie haben die Möglichkeit, zwei Rechnungen pro Jahr zu stellen:
- bis Ende April eine Rechnung über 60% der Kosten
- bis Ende Oktober eine Rechnung über den Restbetrag.
Alle Rechnungen müssen zwingend als E-Rechnung gestellt werden. Bitte schicken Sie uns vor Rechnungstellung die provisorische Abrechnung (60% oder 100%) mit dem offiziellen Formular. Nachdem sie von uns geprüft worden ist, können Sie die Rechnung stellen. Bitte beachten Sie, dass bei fehlerhafter Rechnungstellung die E-Rechnung zurückgewiesen werden muss.
Auf die Phase VII hin ändert der Modus für die Rechnungstellung. Neu wird – wie bei anderen Subventionen üblich – ein Teil der gesprochen Beträge erst nach Abschluss der Projekte ausbezahlt. Die Modalitäten werden vertraglich festgehalten.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 22.05.2024
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Genetische Ressourcen, Produktionssicherheit und FuttermittelSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern