Der Sortenschutz ist ein Geschwister der Patente und Marken aus der Familie des Geistigen Eigentums

Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen.
Weiterführende Informationen
Letzte Änderung 03.01.2022
Kontakt
Bundesamt für Landwirtschaft BLW Büro für SortenschutzSchwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 462 25 24