Sortenschutz

Der Sortenschutz ist ein Geschwister der Patente und Marken aus der Familie des Geistigen Eigentums

Das Sortenschutzrecht regelt den gewerblichen Schutz neuer Pflanzenzüchtungen. Die Person, welche den Sortenschutztitel innehat, hat das Recht, ihre Sorte vor unerwünschter gewerbsmässiger Nutzung zu schützen.

Weiterführende Informationen

Letzte Änderung 03.01.2022

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Kontakt

Bundesamt für Landwirtschaft BLW Büro für Sortenschutz
Schwarzenburgstrasse 165
3003 Bern
Tel.
+41 58 462 25 24

Manuela Brand

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https://www.blw.admin.ch/content/blw/de/home/nachhaltige-produktion/pflanzliche-produktion/sortenschutz.html