Dünger unterstehen einer Zulassungspflicht. In der Schweiz ist dafür das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zuständig.
Dünger sind Stoffe oder Erzeugnisse, die der Pflanzenernährung dienen. Sie fördern das Wachstum der Pflanzen, erhöhen ihren Ertrag oder verbessern ihre Qualität. Nicht zu den Düngern in diesem Sinn zählen Kohlendioxid, Wasser und Licht sowie Produkte, die nicht genügend Nährstoffe, organische Substanz oder Spurennährstoffe enthalten. Welche Produkte rechtlich als Dünger gelten, ist in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern (Dünger-Verordnung, DüV) definiert. Dünger unterstehen einer Zulassungspflicht, um unannehmbare Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt überprüfen zu können.
Das Zulassen von Düngern in der Schweiz obliegt dem BLW. Es prüft die eingereichten Anmeldungen und erteilt Bewilligungen, um Dünger in Verkehr zu bringen.
Totalrevision Dünger: Vernehmlassung im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2023
Nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung der Europäischen Union (EU) 2019/1009 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt ist eine Totalrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern (Dünger-Verordnung DüV) erforderlich, um technische Handelshemmnisse zu vermeiden. Der Inhalt der EU-Verordnung wurden soweit möglich übernommen oder an den schweizerischen Kontext angepasst. Bestehende schweizerische Qualitäts- und Sicherheitsvorschriften werden auch weiterhin gelten.
Die geplanten Änderungen betreffen vor allem die Anpassung des Zulassungssystems, die Bezeichnungen der Dünger und den Aufbau der Verordnung. Die Verordnung des WBF über das Inverkehrbringen von Düngern (Düngerbuch-Verordnung WBF, DüBV) wird aufgehoben, nach wie vor relevante Inhalte wurden in die DüV integriert.
Die Totalrevision der DüV wird im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2023 durchgeführt. Die neuen Bestimmungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Mai 2023. Der Entwurf der Verordnung, die Erläuterungen sowie Informationen zum Vorgehen bei einer Eingabe einer Stellungnahme können von der Homepage des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) heruntergeladen werden.