Dünger unterstehen einer Zulassungspflicht. In der Schweiz ist dafür das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zuständig.
Dünger sind Stoffe oder Erzeugnisse, die der Pflanzenernährung dienen. Sie fördern das Wachstum der Pflanzen, erhöhen ihren Ertrag oder verbessern ihre Qualität. Nicht zu den Düngern in diesem Sinn zählen Kohlendioxid, Wasser und Licht sowie Produkte, die nicht genügend Nährstoffe, organische Substanz oder Spurennährstoffe enthalten. Welche Produkte rechtlich als Dünger gelten, ist in der Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern (Dünger-Verordnung, DüV) definiert. Dünger unterstehen einer Zulassungspflicht, um unannehmbare Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt überprüfen zu können.
Das Zulassen von Düngern in der Schweiz obliegt dem BLW. Es prüft die eingereichten Anmeldungen und erteilt Bewilligungen, um Dünger in Verkehr zu bringen.